Dautzenberg: Basel III – keine voreiligen Entscheidungen!

Zu den Vereinbarungen der Zentralbankgouverneure
und der Chefs der Bankenaufsichtsbehörden unter Vorsitz von
EZB-Präsident Trichet erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:

Eine Verständigung für neue bankaufsichtliche Anforderungen an
Banken soll im September dieses Jahres gefunden werden. Ein
frühzeitiges Zustimmen zu einzelnen Punkten ist nicht zielführend,
vielmehr bedarf es eines Gesamtpakets. Wir brauchen erst eine
Gesamteinigung und dürfen uns nicht treiben lassen von voreiligen
Entscheidungen. Notwendig ist eine schonende Anpassung an die neuen
Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen. Nur so vermeiden wir eine
Verknappung des Kreditversorgung der Wirtschaftsunternehmen und der
Haushalte.

Der von der deutschen Delegation eingelegte grundsätzliche
Vorbehalt ist daher voll auf der Linie des Beschlusses des Deutschen
Bundestags.

Mit dem interfraktionellen Antrag „Stabilisierung des
Finanzsektors – Eigenkapitalvorschriften für Banken angemessen
überarbeiten“ hat sich der Deutsche Bundestag dafür ausgesprochen, im
Rahmen der internationalen Verhandlungen auch weiterhin darauf zu
achten, die Chancengleichheit im Wettbewerb sowohl weltweit zwischen
international tätigen Kreditinstituten als auch zwischen national und
international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen
Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland
aufrechtzuerhalten. Dabei sollen Benachteiligungen für die
mittelständische Wirtschaft vermieden werden. Daher bedarf es
Übergangsregelungen, auf die sich die Baseler Verhandlungsführer noch
nicht einigen konnten.

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