Dautzenberg/Gutting: Jahressteuergesetz 2010 trägt Handschrift der Union

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010
beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und der zuständige
Berichterstatter, Olav Gutting:

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 setzt die christlich-liberale
Koalition ihren steuerpolitischen Wachstumskurs fort. Auch wenn das
Jahressteuergesetz 2010 naturgemäß überwiegend steuertechnische
Anpassungen enthält, so werden zugleich wichtige steuerpolitische
Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei konnte die Union in den
parlamentarischen Beratungen weitere Verbesserungen erreichen, wie
u.a. die folgenden Punkte zeigen:

Die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gilt
entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts künftig auch
wieder in den Fällen, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur
Verfügung steht; die Neuregelung gilt rückwirkend auch für alle noch
offenen Fälle ab 2007. Dies entlastet die Steuerzahler um jährlich
250 Mio. Euro.

Die Information der Arbeitnehmer über die erstmals gebildeten
elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) soll
durch die Finanzämter erfolgen und nicht durch die Arbeitgeber, wie
noch im Regierungsentwurf vorgesehen. Damit werden die Arbeitgeber
von Bürokratiekosten in Höhe von 95 Mio. Euro entlastet.

Die von der rot-grünen Koalition getroffene verfassungswidrige
Übergangsregelung vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
wird an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst, um
einen ungerechtfertigten Verlust von
Körperschaftsteuer-Minderungspotenzial zu vermeiden. Dies entlastet
die Wirtschaft um bis zu 800 Mio. Euro.

Ab 2011 gilt für die Einnahmen von ehrenamtlichen rechtlichen
Betreuern, Vormündern und Pflegschaften zusammen mit den
steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Übungsleiter,
Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen
Tätigkeiten der einheitliche Steuerfreibetrag von 2.100 Euro statt
des bislang für die ehrenamtlichen Betreuungen geltenden zusätzlichen
Freibetrags von 500 Euro. Dies führt zu einer Entlastung von 10 Mio.
Euro.

Besonders hervorzuheben ist auch noch die von der Union
geforderte, bereits im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes
2010 enthaltene Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer – sog.
Reverse-Charge-Verfahren – auf Lieferungen von Industrieschrott,
Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen auf
Gebäudereinigern. Diese wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des
Umsatzsteuerbetruges führt zu Steuermehreinnahmen von 40 Mio. Euro
und macht deutlich, dass die Union ernst macht im Kampf gegen die
Steuerhinterziehung.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag erfolgt am 28. Oktober
2010; die Beschlussfassung im Bundesrat ist für den 26. November 2010
vorgesehen.

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