Dautzenberg: Restrukturierungsgesetz zieht Finanzmarkt zur Verantwortung

Der Bundestag debattiert heute in 1. Lesung das
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von
Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für
Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der
aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz). Hierzu
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Leo Dautzenberg:

Die Erfahrungen der weltweiten Finanzkrise haben deutlich gemacht:
Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen nicht aus, um
systemrelevante Banken entweder Finanzmarkt angemessen zu
restrukturieren oder geordnet abzuwickeln.

Um in Zukunft Krisen dieser Art präventiv begegnen zu können und
im Krisenfall handlungsfähig zu sein, verändern wir den rechtlichen
und institutionellen Rahmen. Ziel des Restrukturierungsgesetzes ist,
die Schieflage einer systemrelevanten Bank künftig bewältigen zu
können ohne das Finanzsystems zu gefährden.

Zugleich ziehen wir den Finanzmarkt mit der Bankenabgabe zur
Verantwortung. Die Bankenabgabe stabilisiert und diszipliniert den
Finanzmarkt, sie schont zugleich den Steuerzahler. Denn in Zukunft
muss der Finanzmarkt in Schieflagen selbst eingreifen. Hiervon
profitiert der gesamte Bankenmarkt. Daher müssen auch alle angemessen
zum Aufbau des Rettungsfonds beitragen.

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