Am 16. Februar 2017 gehen in Potsdam die 
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder in die 
dritte und entscheidende Runde. „Eine Einigung dürfte kein Hexenwerk 
sein. Unsere Forderungen sind so gut strukturiert und begründet, dass
die Arbeitgeber aus guten Gründen darauf eingehen sollten“, sagte dbb
Verhandlungsführer Willi Russ im Vorfeld.
   „Die Einführung einer sechsten Erfahrungsstufe in den 
Entgeltgruppen 9 bis 15 ist beispielsweise ein wichtiges Signal, dass
der öffentliche Dienst auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt gerade 
bei den Fachkräften wieder eine bessere Position erringen muss. Mit 
dem Mindestbetrag als sozialer Komponente stärken wir unter anderem 
den Binnenkonsum und fördern künftiges Wachstum. Und dass die 
Beschäftigten insgesamt an der ausgezeichneten wirtschaftlichen 
Entwicklung teilhaben müssen, dem wird niemand ernsthaft 
widersprechen“, so Russ.
   Hinzu komme, dass die Länder finanziell derzeit so gut dastünden 
wie seit Jahren nicht mehr. „Die Menschen haben in den letzten Jahren
wieder eine größere Wertschätzung für ihren öffentlichen Dienst. 
Bildung, Sicherheit und funktionierende Daseinsfürsorge sind für 
Bürgerinnen und Bürger bedeutender denn je. Die milliardenschweren 
Steuerüberschüsse als Finanzminister zu nutzen, um in die 
Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu investieren, ist daher
nur folgerichtig.“
Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:
   – 6 Prozent Gesamtforderung (darin enthalten: Mindestbetrag als 
     soziale Komponente, Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9)
   – Stufengleiche Höhergruppierung
   – Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des
     Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
   – Übernahme aller Auszubildenden der Länder
   – Laufzeit 12 Monate
   – Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die 
     Beamten der Länder und Kommunen
   – Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte
   – Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich
Hintergrund
   Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen 
Dienst der Länder (TV-L) sind mehr als drei Millionen Beschäftigte 
betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, 
das nicht Mitglied der  TdL ist), für die der TV-L direkte 
Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger
in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss 
übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und 
finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.
Pressekontakt:
dbb – beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de
Original-Content von: dbb beamtenbund und tarifunion, übermittelt durch news aktuell
