DDV: Gesetzesvorhaben zum Unterlassungsklagengesetz ist europarechtswidrig

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat
im Vorfeld der am 23. April 2015 mit der ersten Lesung beginnenden
Parlamentsbefassung zu dem Gesetzesvorhaben eines
Unterlassungsklagengesetzes erneut sehr kritisch Position bezogen.

Bereits im August vergangenen Jahres hatten der DDV und weite
Kreise der Wirtschaft den damaligen Referentenentwurf des
Bundesjustizministeriums (BMJV) für ein „Gesetz zur Verbesserung der
zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften
des Datenschutzrechts“ öffentlich kritisiert. Ziel soll es sein, den
Schutz der Verbraucher im Bereich Datenschutz zu verbessern. Den Kern
des Entwurfes macht Art. 3 aus, wonach im Unterlassungsklagengesetz
(UKlaG) ein Verbandsklagerecht im Bereich des Datenschutzrechts
geschaffen werden soll. Dadurch wäre es künftig Verbraucherverbänden
möglich, Datenschutzverstöße gerichtlich geltend zu machen.

Der DDV lehnt den Regierungsentwurf insbesondere ab, weil dieser
eine systemwidrige Vermischung von Verbraucher- und Datenschutzrecht
vorsieht und dadurch die europarechtlichen Vorgaben verletzt werden.
DDV-Präsident Patrick Tapp bringt seine Kritik erneut zum Ausdruck:
„Die Einführung eines Verbandsklagerechts bei Datenschutzverstößen
widerspricht klar europäischem Recht – denn die sowohl maßgebliche
als auch zwingende Datenschutzrichtlinie sieht ein solches nicht vor.
Wir sehen aber diesbezüglich auch keinen Bedarf, da die
Datenschutzbehörden erfolgreich ihren Dienst tun“. Auch vor dem
Hintergrund des in Brüssel laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer
europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist ein nationalstaatlicher
Alleingang aus Sicht des DDV nicht nur überflüssig, sondern das
absolut falsche Signal zum falschen Zeitpunkt.

Tapp weiter: „Eine parallele Zuständigkeit von Daten- und
Verbraucherschützern für Datenschutzangelegenheiten führt ohne jede
Not zu einer Rechtswegspaltung und damit zu hoher Rechtsunsicherheit
für die betroffenen Unternehmen. Der Königsweg wäre, die
Aufsichtsbehörden und die Selbstkontrolle der Wirtschaft zu stärken,
anstatt die Aufgabe auf private Interessenverbände abzuwälzen“.

Zur Kurzposition DDV:

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