Die Europäische Kommission hat am 11.
April ihren „New Deal for Consumers“ vorgestellt. Mit diesem
Gesetzespaket soll der Verbraucherschutz in der Europäischen Union
gestärkt werden, insbesondere sollen künftig EU-weit Sammelklagen zur
Durchsetzung von Schadenersatz-, Rückzahlungs- und
Preisnachlassansprüchen möglich werden.
Der DDV lehnt derart weitgehende Sammelklagen ab, da ein
hinreichend effektives und austariertes rechtliches Instrumentarium
bereits existiert. Dies hat der Verband auch im Rahmen der
EU-Konsultation zu kollektiven Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten im
August letzten Jahres deutlich gemacht.
DDV-Präsident Patrick Tapp: „Sammelklagen in der jetzt
vorgeschlagen Form sind dem deutschen Recht wesensfremd und auch
EU-weit gibt es historisch gewachsene höchst unterschiedliche
Regelungen – man öffnet mit Sammelklagen die Büchse der Pandora hin
zu einem kaum kontrollierbaren missbräuchlichen Einsatz dieses
kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstruments.“
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