DDV lehnt Sammelklagen im Rahmen des „New Deal for Consumers“ ab

Die Europäische Kommission hat am 11.
April ihren „New Deal for Consumers“ vorgestellt. Mit diesem
Gesetzespaket soll der Verbraucherschutz in der Europäischen Union
gestärkt werden, insbesondere sollen künftig EU-weit Sammelklagen zur
Durchsetzung von Schadenersatz-, Rückzahlungs- und
Preisnachlassansprüchen möglich werden.

Der DDV lehnt derart weitgehende Sammelklagen ab, da ein
hinreichend effektives und austariertes rechtliches Instrumentarium
bereits existiert. Dies hat der Verband auch im Rahmen der
EU-Konsultation zu kollektiven Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten im
August letzten Jahres deutlich gemacht.

DDV-Präsident Patrick Tapp: „Sammelklagen in der jetzt
vorgeschlagen Form sind dem deutschen Recht wesensfremd und auch
EU-weit gibt es historisch gewachsene höchst unterschiedliche
Regelungen – man öffnet mit Sammelklagen die Büchse der Pandora hin
zu einem kaum kontrollierbaren missbräuchlichen Einsatz dieses
kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstruments.“

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