
Die Einträge in der Schutzgemeinschaft für die allgemeine Kreditsicherung kann jeder einsehen und sich zuschicken lassen. Dort sind die Konten verzeichnet, die Kreditkarten, laufende Kredite, aber auch negative Eintragungen wie nicht bezahlte Forderungen. Genau die sind für Kreditgeber interessant. Ist nämlich ein solcher negativer Eintrag vorhanden, dann wird es keinen Kredit geben, nicht einmal einen Handyvertrag und auch keine Bezahlung auf Rechnung. Nun kann man sehr leicht sagen, dass man selbst Schuld ist, wenn man einen negativen Eintrag hat. Doch erstens ist das nicht immer so einfach zu sagen, schließlich kennt man die Umstände nicht, die dazu geführt haben, und zweitens kann es auch durchaus sein, dass die Einträge einfach falsch sind. Das kommt übrigens gar nicht so selten vor. Genau dann sollte man etwas unternehmen. Ein Anwalt könnte einem hier behilflich sein, doch ein Anwalt kostet eine Menge Geld. Nur einen Bruchteil davon kostet das Ebook, das auf der Website http://www.schufa-loeschen.info erhältlich ist. Hier findet man einfache Möglichkeiten, die passenden Anträge zu stellen und die Einträge bei der Schufa löschen zu lassen. Berechtigte Einträge bleiben natürlich außen vor, da hat man keine Chance, aber unberechtigte oder strittige Eintragungen können so gelöscht werden. Ebenso berechtigte Forderungen, die unter 1.000 Euro liegen. Das Ebook erklärt alles bis ins Detail und hat sogar vorformulierte Musterbriefe, mit denen die Chancen extrem gut stehen, dass das Vorhaben auch gelingt. http://www.schufa-loeschen.info
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