Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen. Der
Haushalt legte den Grundstein dafür, dass ab dem 1. Januar 2019 die
Beitragszahler in einer Höhe von rund sechs Milliarden Euro entlastet
werden können. Die finanziellen Mittel für aktive
Weiterbildungsförderung werden aufgestockt.
Der Haushalt 2019 im Überblick
Den Einnahmen von 35,1 Milliarden Euro stehen Gesamtausgaben von
34,5 Milliarden Euro gegenüber. Die Beitragseinnahmen als
Hauptfinanzierungsquelle liegen bei 29,6 Milliarden Euro. Der
Haushaltsplan, der auf Grundlage der vorgesehenen Beitragssatzsenkung
errechnet wurde, sieht einen Überschuss von 0,5 Milliarden Euro vor.
Die prognostizierte Rücklage liegt bei 24,3 Milliarden Euro.
Entlastung für Beitragszahler ab dem 1. Januar 2019
Der Gesetzgeber plant, zu Jahresbeginn 2019 den Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung um 0,4 Prozentpunkte abzusenken. Zusätzlich
soll der Beitragssatz befristet bis Ende 2022 um weitere 0,1
Prozentpunkte gesenkt werden. Betriebe und Beschäftigte müssen somit
ab 2019 pro Jahr fast sechs Milliarden Euro weniger in die
Arbeitslosenversicherung einzahlen.
Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrates, betonte: „Ich
freue mich, dass der Haushalt der BA die Voraussetzungen für eine
finanzielle Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch einen deutlich sinkenden
Beitragssatz geschaffen hat. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage
und historisch niedriger Arbeitslosenzahlen kommt niemand an einer
Beitragssatzsenkung vorbei. Der Haushalt der BA für 2019 sendet aber
noch weitere positive Signale: Es ist uns nicht nur gelungen, eine
solide Vorsorge für schlechtere Zeiten zu treffen, sondern zugleich
wichtige Impulse für den Ausbau der Weiterbildungsförderung zu
setzen. Keine sinnvolle Qualifizierung scheitert an fehlenden
finanziellen Mitteln. Es steht auch weiterhin ausreichend Geld für
Fördermaßnahmen zur Verfügung“.
Mehr Geld für Qualifizierungsmaßnahmen
Die Beitragssatzsenkung ist Bestandteil des geplanten
Qualifizierungschancengesetzes der Bundesregierung. Der Bundesagentur
für Arbeit fällt vor dem Hintergrund des digitalen und
demographischen Strukturwandels eine wichtige Rolle zu: Mit dem
geplanten Gesetz kann sie Beschäftigte und deren Arbeitgeber noch
umfangreicher bei Qualifizierungsmaßnahmen finanziell unterstützen
und mit ihrer Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsberatung bzw.
Weiterbildungsberatung begleiten. Die Finanzmittel für die
Weiterbildungsförderung werden im BA-Haushalt von 1,66 Milliarden auf
2,10 Milliarden Euro aufgestockt. Für alle arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen sind im Haushalt im kommenden Jahr rund 10,0 Milliarden
Euro vorgesehen.
Annelie Buntenbach, alternierende Vorsitzende des
Verwaltungsrates, betont: „Wir müssen die guten Zeiten nutzen, um uns
für schwierige Zeiten vorzubereiten. Weiterqualifizierung im Job ist
nicht nur Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg, sondern für den
Erhalt des Arbeitsplatzes. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass im
Haushalt der Bundesagentur für nächstes Jahr ein Schwerpunkt auf die
Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung gelegt wird. Die
Bundesagentur wird intensiv bei den dafür in Frage kommenden Personen
und Betrieben werben. Präventive Arbeitsmarktpolitik spielt vor dem
Hintergrund der Digitalisierung eine entscheidende Rolle.“
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter:
www.twitter.com/bundesagentur
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell