
Schon häufiger wurde in der Vergangenheit diskutiert, ob es – und darauf kommt es im Rechtsstaat an – verhältnismäßig ist, wenn Schwarzfahren eine Straftat ist. Etliche Fälle beschäftigen Jahr für Jahr Polizei und Justiz. Dabei haben die wahrlich genug anderes zu tun.
Darum wird es Zeit, abzurüsten und Schwarzfahren zu entkriminalisieren, ohne es zu verharmlosen. Eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit zusammen mit dem erhöhten Beförderungsgeld über 60 Euro tut es auch. Im Grunde handelt es sich um eine Sache zwischen den Beförderungsunternehmen und dem Kunden, der nicht zahlt. Da muss der Rechtsstaat nicht das ganz große Geschütz auffahren.
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