Der Tagesspiegel: AfD-Fraktion willÄußerungen zu „Rechtsterrorismus“ nicht hinnehmen Fraktionsjustiziar Brandner: Rücknahme einer Abmahnung gegen SPD-Politiker Roth war ein Einzelfall

Berlin – Obwohl sie ihre Abmahnung gegen den
Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth (SPD) zurückgenommen
hat, behält sich die AfD rechtliche Schritte gegen Äußerungen vor,
die Partei oder Fraktion in Zusammenhang mit Rechtsterrorismus
stellen. Der AfD-Fraktionsjustiziar und Vorsitzende des
Bundestags-Rechtsausschusses, Stephan Brandner, sagte dem
Tagesspiegel (Samstagausgabe), dass die Maßnahmen gegen Roth nur
wegen einer konkreten Gewaltdrohung gegen die Anwaltskanzlei
zurückgenommen worden seien. „Das bedeutet nicht, dass wir auch in
anderen Fällen auf rechtliche Schritte verzichten“, sagte Brandner.
Sollten andere Politiker die Äußerungen Roths wiederholen oder sich
zu eigen machen, müssten sie mit einer Abmahnung der Fraktion
rechnen. Roth hatte die AfD-Fraktion in einem Zeitungsinterview als
„politischen Arm des Rechtsterrorismus“ bezeichnet.

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