Das Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden,
ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre kritische Einschätzung
zum umstrittenen „Schmähgedicht“ des TV-Entertainers Jan Böhmermann
auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan zurücknehmen muss. Wie
ein Gerichtssprecher auf Anfrage des „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe)
bestätigte, werde am 16. April eine entsprechende Unterlassungsklage
Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt verhandelt.
https://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-schmaehgedicht-boehm
ermann-zerrt-merkel-vor-gericht/24168874.html
Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon 030-29021-14909
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Â
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell