Verbraucher sollen sich künftig mit allen
finanziellen Problemen an eine Schlichtungsstelle wenden können. Ein
entsprechendes Gesetz will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch
beschließen und damit eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen.
„Heute verschenken die Kunden viel Geld, weil sie den Aufwand scheuen
und nicht vor Gericht gehen, obwohl sie gute Karten hätten zu
gewinnen“, sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Gerd
Billen, dem Tagesspiegel (Mittwochausgabe). Schlichtungsstellen gibt
es bereits für Versicherungen, Kreditinstitute, Verkehr oder Energie.
Im Telekommunikationsbereich und anderen Branchen können sich Kunden
dagegen bislang nicht an eine Schiedsstelle wenden. Das will das neue
Gesetz ändern. Wo branchenspezifische Schiedsstellen fehlen, soll es
künftig eine Auffangschlichtungsstelle geben. Die Kosten trägt die
Wirtschaft. Den Unternehmen drohen – gestaffelt nach dem Streitwert –
Kosten von bis zu 380 Euro pro Schlichtungsfall, sehr zum Missfallen
der Unternehmen. „Es ist inakzeptabel, die Kosten für die Schlichtung
ausschließlich der Wirtschaft aufzubürden“, sagte der Chefjustiziar
des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Stephan
Wernicke, dem Tagesspiegel.
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