Der Tagesspiegel: Bundesverfassungsgericht entscheidetüber Kopftuchverbot

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich
im nächsten Jahr über Klagen zum Kopftuchverbot entscheiden. Derzeit
seien zwei Fälle anhängig, sagte die Sprecherin des Karlsruher
Gerichts dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel
(Donnerstagausgabe). In einem Fall handle es sich um eine Lehrerin,
in dem anderen um eine Sozialpädagogin, die an einer Gesamtschule als
Schlichterin arbeitet. Beide sähen ihre vom Grundgesetz garantierte
Religionsfreiheit durch das Kopftuchverbot an Schulen verletzt. Seit
2004 haben acht Bundesländer Kopftuchgesetze erlassen, in den meisten
sind christliche und „abendländische“ Symbole von der Verpflichtung
der Lehrenden zu Neutralität ausgenommen. Vorausgegangen war ein
erstes Urteil des Bundesverfassungsgericht. Es hatte 2003 den Ländern
das Recht zugebilligt, Kopftuchverbote auszusprechen, machte
allerdings zur Pflicht, dies in einem Gesetz zu tun.
Nordrhein-Westfalens Schulministerin hatte kürzlich erklärt, sie
werde die Karlsruher Entscheidungen abwarten, bevor sie ihrerseits
über die Zukunft des nordrhein-westfälischen Gesetzes entscheide. Es
wurde seinerzeit unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung
erlassen.

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