Die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung
wünscht sich stärkere Kontrollmöglichkeiten für den Staat im
Sicherheitsbereich. „Datenschutz ist kein Täterschutz“, sagte Andrea
Voßhoff dem Tagesspiegel (Samstagausgabe). Der Staat erreiche nur
mehr Vertrauen für Sicherheitsgesetze, wenn gleichzeitig auch die
Möglichkeiten intensiviert würden, die Sicherheitsbehörden zu
kontrollieren.
Die Tests zur Gesichtserkennung mit Überwachungskameras am
Berliner Bahnhof Südkreuz werfen aus ihrer Sicht
verfassungsrechtliche Fragen auf, wenn das Verfahren in den
Echtbetrieb gehen sollte. „Mit dieser Technologie wird noch viel
tiefer in die Grundrechte des Einzelnen eingegriffen, als es bei
einer herkömmlichen Videoüberwachung der Fall ist. Sollten Verfahren
wie die am Südkreuz getesteten in den Echtbetrieb gehen, bedarf es
dazu in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage“, forderte Voßhoff.
Voßhoff rät Verbrauchern, bei der Nutzung von Geräten vorsichtig
zu sein, wenn es um Stimmen- und Gesichtserkennung geht.
Internetgiganten wie Facebook oder Apple würden geschickt Vorzüge und
Bequemlichkeiten durch die Produktnutzung in den Vordergrund stellen
und zudem behaupten, ihre Angebote seien kostenlos. Dabei würden sie
mit den Daten ihrer Kunden Millionenumsätze generieren. Unternehmen
müssten noch stärker in die Pflicht genommen werden, durch
Information und Transparenz offenzulegen, was mit den Daten
geschieht, forderte die Datenschutzexpertin. „Mit dem künftigen
europäisch einheitlich geltenden Datenschutzrecht wird es dazu mehr
Pflichten für die Unternehmen geben.“
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