Der Tagesspiegel: Ex-Richter des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Tücken eines Verbotsverfahrens gegen die NPD / Di Fabio: V-Leute bleiben „prozessuales Risiko“

Berlin – Der ehemalige Richter am
Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio mahnt in der Debatte um ein
NPD-Verbot zur Vorsicht. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden
mit V-Leuten in der rechtsextremen Partei sei „ein prozessuales
Risiko“, sagte di Fabio im Interview mit dem „Tagesspiegel“
(Freitagsausgabe). Der Jurist war Mitglied des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts, der im März 2003 das Verbotsverfahren
gegen die NPD wegen der unklaren Rolle von V-Leuten in
Führungsgremien der Partei eingestellt hatte. Di Fabio gehörte damals
allerdings zu den Richtern, die das Verfahren fortsetzen wollten.

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