Berlin. Die Bundesregierung stellt Änderungen der
Gesetzgebung gegen Rassismus in Aussicht. In einer Verbalnote an den
Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf, der
Deutschland im Falle Sarrazin gerügt hatte, heißt es: „Die
Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur
Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des
Ausschusses.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft, die das
Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wegen Beleidigung und
Volksverhetzung eingestellt hatte, habe man gebeten, „jede
Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu
überdenken“, heißt es in dem englischen Text vom 1. Juli, der dem
Tagesspiegel vorliegt.
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