Berlin – Das Bundeskanzleramt muss nach einem
Gerichtsbeschluss öffentlich Auskunft geben, welche
Regierungsdokumente aus der Zeit Helmut Kohls im Besitz der Erbin
Maike Kohl-Richter vermutet werden. Das Berliner Verwaltungsgericht
hat damit einem Eil-Informationsantrag des Tagesspiegels
(Samstagausgabe) stattgegeben (Az: VG 27 L 587.17). Der Beschluss
erhöht den Druck auf die Witwe, bei ihr verbliebene Unterlagen
herauszugeben, die Kohl in seiner Amtszeit mit nach Hause genommen
haben soll.
https://www.tagesspiegel.de/politik/altkanzler-gericht-fordert-tra
nsparenz-fuer-kohls-akten-erbe/21130474.html
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Â
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell