Berlin – Das Bundeskanzleramt darf seine Prüfungen
zu verschwundenen Akten des verstorbenen Altkanzlers Kohl weiterhin
geheim halten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine
Eilklage des Tagesspiegels zurückgewiesen, über den aktuellen Stand
der internen Suche nach den Unterlagen informiert zu werden
(Beschluss v. 24. Mai 2016, OVG 6 S 13.18). Der Deutsche
Journalisten-Verband (DJV) kritisierte den Beschluss: „Diese
Entscheidung ist für den DJV absolut unverständlich. Es ist von
aktuellem Interesse, ob und welche Akten fehlen“, heißt es in einer
Stellungnahme, die dem Tagesspiegel vorliegt.
https://www.tagesspiegel.de/politik/gerichtsbeschluss-kanzleramt-d
arf-suche-nach-verschwundenen-kohl-akten-geheim-halten/22603686.html
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