Das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas
(SPD) hat Vorbehalte gegen das angestrebte Verbot organisierter
Sterbehilfe. Eine Regelung, die eine „geschäftsmäßige Förderung“ der
Selbsttötung unter Strafe stelle, berge „das Risiko, dass Mediziner,
die mehrfach Suizidbeihilfe leisteten, mit Strafbarkeit bedroht
würden“, heißt es in einer internen Stellungnahme an Abgeordnete des
Bundestags, die dem Berliner „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe)
vorliegt. Damit wendet sich das Ministerium gegen den
aussichtsreichsten der vier derzeit im Parlament diskutierten
Entwürfe, der aus der Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin
Griese (SPD) sowie rund 270 weiterer Abgeordneter stammt. Die
amtliche Kritik verstärkt Bedenken der Wissenschaftlichen Dienste des
Bundestags, die Zweifel anmelden, ob der Entwurf dem
verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genüge. Insbesondere
palliativmedizinisch tätige Ärzte, die ihre sterbenden Patienten
berieten und ihnen Medikamente verschrieben, könnten sich nach der
neuen Vorschrift strafbar machen, hieß es in einem entsprechenden
Gutachten. Das Justizministerium wollte seine Stellungnahme bis zum
Abschluss der Beratungen geheim halten, musste sie jedoch auf Druck
des Berliner Verwaltungsgerichts herausgeben.
http://www.tagesspiegel.de/politik/entscheidung-im-bundestag-das-j
ustizministerium-hat-bedenken-gegen-sterbehilfe-verbot/12541302.html
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