Berlin – Immer mehr jüngere Leute wollen mit Hilfe
von Stasiakten Erkenntnisse über das Leben ihrer Eltern oder anderer
naher Angehöriger in der DDR gewinnen. Seit Anfang vergangenen Jahres
im Stasiunterlagengesetz die Möglichkeit geschaffen worden ist, die
Akten verstorbener Angehöriger einzusehen, entfielen zehn Prozent der
Erstanträge auf Akteneinsicht auf diese Fälle, sagte der
Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Roland Jahn, dem Berliner
„Tagesspiegel“ (Montagausgabe, 14. Januar 2013). Insgesamt seien im
vergangenen Jahr 5581 Anträge von Familienangehörigen, zumeist von
Kindern oder Enkelkindern Verstorbener, gestellt worden.
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