Berlin – Unmittelbar vor der geplanten Abstimmung
über die Reform des Sexualstrafrechts am Donnerstag hat die Koalition
ihr Vorhaben nachgebessert, sexuelle Übergriffe aus Personengruppen
heraus gesondert unter Strafe zu stellen. Der Tatbestand war
insbesondere von der Union nach den Vorfällen in der Kölner
Silvesternacht gefordert worden. Im entsprechenden Änderungsantrag,
der am Mittwoch im Rechtsausschuss beschlossen werden soll und dem
Tagesspiegel (Mittwochausgabe) vorliegt, heißt es nun, strafbar mache
sich nur, „wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer
Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer
Straftat an ihr bedrängt“ und aus dieser Gruppe heraus sexuelle
Nötigungen oder Belästigungen begangen werden. Der Entwurf stellt nun
klar, dass ein Täter „mindestens billigend in Kauf nimmt, dass aus
der Gruppe heraus Straftaten begangen werden“. Die Tatbegehung aus
Gruppen sei ein „neues und gewichtiges Phänomen“, das strafrechtlich
bisher nicht voll erfasst werde und für Opfer ein „erhöhtes
Gefahrenpotenzial“ berge, heißt es weiter. Verteidigungs- und
Fluchtchancen würden bei solchen Übergriffen stark eingeschränkt.
http://www.tagesspiegel.de/politik/kriminalitaet-koalition-entscha
erft-plaene-fuer-gruppen-uebergriffe-im-neuen-sexualstrafrecht/138323
78.html
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