Der Tagesspiegel: Regierung muss juristische Prüfung des Böhmermann-Falls offen legen / Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet Auswärtiges Amt zu Auskünften

Die Bundesregierung muss offen legen, weshalb sie
Jan Böhmermanns Erdogan-Satire für strafbar hielt. Das hat das
Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) auf einen Eilantrag
des Berliner „Tagesspiegels“ in einem am Montag veröffentlichten
Beschluss entschieden (Dienstagsausgabe) und damit eine Beschwerde
des Auswärtigen Amts (AA) gegen einen Beschluss des
Verwaltungsgerichts abgewiesen (Az.: OVG 6 S 29.16). Das AA und das
Justizministerium hatten das umstrittene „Schmähgedicht“ des
TV-Unterhalters auf den türkischen Präsidenten als Beleidigung eines
ausländischen Staatsoberhaupts eingestuft. Kanzlerin Angela Merkel
(CDU) kritisierte den Fernsehbeitrag damals als „bewusst verletzend“,
und das Kabinett erlaubte Ermittlungen, die mittlerweile eingestellt
sind.

Trotzdem wurde die juristische Prüfung weiter geheim gehalten. Zu
Unrecht, wie das OVG jetzt rechtskräftig feststellt: Die Regierung
habe zwar behauptet, dass eine Offenlegung ihre Arbeit und das
Verhältnis zur Türkei beeinträchtige, dies vor Gericht jedoch nicht
überzeugend dargelegt. Es sei nicht ersichtlich, dass „durch das
Auskunftsbegehren in den innersten Bereich der Willensbildung der
Bundesregierung eingedrungen würde“.

Böhmermann hatte die Klage unterstützt und ein eigenes Interesse
an den Informationen angemeldet. Zudem hatte er in einer Erklärung
begrenzt auf den Fall auf seinen Schutz durch die Unschuldsvermutung
verzichtet, um Auskünfte zu ermöglichen. In einer ersten Entscheidung
in der Sache im August 2016 hatte das Verwaltungsgericht eine
„Tagesspiegel“-Klage noch mit diesem Argument zurückgewiesen (Az.: VG
27 L 324.16), ihr in einem erneuten Verfahren dann aber kürzlich
stattgegeben (Az.: VG 27 L 475.16.)

http://www.tagesspiegel.de/politik/aerger-mit-erdogan-regierung-mu
ss-juristische-einschaetzung-zu-boehmermanns-satire-offen-legen/19199
984.html

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