Berlin – Die Bundesregierung soll sich nach dem
Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei der Verfolgung
von Straftaten gegen ausländische Staaten künftig ganz heraushalten.
Dies geht aus einem Entwurf des Ministeriums zur Abschaffung des
Paragrafen 103 hervor, der bisher noch die Beleidigung ausländischer
Staatspräsidenten unter Strafe stellt. Nach dem Entwurf, der dem
Berliner „Tagesspiegel“ vorliegt (Freitagausgabe), soll künftig auch
bei anderen Delikten wie etwa der „Verletzung von Flaggen und
Hoheitszeichen ausländischer Staaten“ oder Angriffen gegen deren
Organe und Vertreter auf die so genannte Strafverfolgungsermächtigung
verzichtet werden. Paragraf 103 soll künftig ganz entfallen. Der
Tatbestand bestraft die Beleidigung ausländischer Staatschefs mit bis
zu drei Jahren, bei Verleumdungen sogar bis zu fünf Jahren. Die
einfache Beleidigung, wie sie in Deutschland jeder gegen jeden zur
Anzeige bringen kann, wird dagegen nur mit bis zu einem Jahr Haft
oder Geldstrafe bedroht. „Dieser erhöhten Strafandrohung bedarf es
nicht“, stellt der Regierungsentwurf fest.
http://www.tagesspiegel.de/politik/boehmermann-und-die-folgen-regi
erung-will-sich-bei-straftaten-gegen-auslaendische-staaten-heraushalt
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