Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr fordert die von Flugausfällen und -verspätungen
betroffenen Kunden von Tuifly und Air Berlin auf, von den Airlines
Entschädigungen zu verlangen. Sollten die Fluggesellschaften dies
ablehnen, sollten sich die Passagiere an die Schlichtungsstelle
wenden, sagte Geschäftsführer Heinz Klewe dem Tagesspiegel
(Samstagausgabe). Inwieweit die Erkrankung von Crewmitgliedern einen
außergewöhnlichen Umstand darstellt, sei bisher zwar nicht
höchstrichterlich geklärt, räumte der Schlichter ein. „Derzeit kann
man jedoch davon ausgehen, dass die Erkrankung von Crew-Mitgliedern
grundsätzlich im Risikobereich des Arbeitgebers liegt und damit kein
Fall höherer Gewalt vorliegt“, sagte Klewe dem Tagesspiegel. Bei
einem Streik seien die Fluggesellschaften dagegen von einer Zahlung
befreit. „Ob Erkrankung oder Streik – dies wird in den aktuellen
Fällen zu prüfen sein“, meint Klewe.
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