Einen Tag vor der entscheidenden Sitzung der
Kommission, die die künftige Höhe der gesetzlichen Lohnuntergrenze
festlegt, gibt es in dem Gremium Streit über die Geschäftsordnung und
Berechnungsmethodik. Das berichtet der „Tagesspiegel“ am Montag in
seiner Online-Ausgabe. Die Gewerkschaftsvertreter in der Kommission
beharren auf einer Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 8,50 Euro
pro Stunde um 33 Cent auf 8,83 Euro. Die Arbeitgeber haben
durchblicken lassen, sich einer Aufrundung auf 8,85 Euro nicht
verschließen zu wollen – allerdings nur in diesem Jahr. Ihre
Bedingung ist eine Ergänzung der Geschäftsordnung, die sich die
Mindestlohnkommission selbst gegeben hat. Darin will Reinhard Göhner,
Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände,
festschreiben, dass ausnahmsweise die 2,4 Prozent für den
öffentlichen Dienst jetzt mitgerechnet werden dürfen, berichtet der
„Tagesspiegel“ weiter. Bei der nächsten Erhöhung des Mindestlohns,
die 2019 ansteht, soll dann aber der Tarifabschluss für den
öffentlichen Dienst nicht mehr eingehen. Die Gewerkschaftsvertreter
in der Kommission wollten sich aber nicht darauf einlassen.
Weitere Hintergründe: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/mindes
tlohn-8-85-euro-pro-stunde-oder-sogar-neun/13794176.html
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