Der Tagesspiegel: Verfassungsgericht entscheidetüber Sterbehilfe/ Zweitägige Verhandlung im April

Berlin – Das Bundesverfassungsgericht wird
voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden
gegen das strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe
entscheiden. Nach Informationen des Berliner „Tagesspiegels“
(Sonnabendausgabe) ist vor dem Karlsruher Gericht eine mündliche
Verhandlung für den 16. und 17. April geplant. Zweitägige
Verhandlungen gehören eher zur Ausnahme. Dies zeigt, dass der Zweite
Senat das Thema vertieft erörtern will. Ein Urteil ergeht
üblicherweise einige Wochen oder Monate nach der Verhandlung. Mit den
Verfassungsbeschwerden wenden sich Privatpersonen,
Sterbehilfeorganisationen, Sterbebegleiter, Ärzte, Pfleger und
Rechtsanwälte gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB) in der
Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung
der Selbsttötung vom Dezember 2015. Die Beschwerdeführer werfen dem
Parlament vor, mit dem Verbot, das vor allem auf die Tätigkeit so
genannter Sterbehilfevereine zielt, ihre Grundrechte verletzt zu
haben. Sie fordern mehr Freiheit für Sterbehilfe und
Sterbebegleitung.

https://www.tagesspiegel.de/politik/entscheidung-in-karlsruhe-bund
esverfassungsgericht-will-im-april-ueber-sterbehilfe-verhandeln/24055
654.html

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