Der Tagesspiegel: Vertreter der Verfassungsklage gegen Laufzeitverlängerung hält RWE-Klage für „sinnlos“

Der Berliner Rechtsanwalt Hartmut Gaßner hält die
Klage des Energiekonzerns RWE gegen die vorrübergehende Stilllegung
des Atomkraftwerks Biblis A für eine „politische Schaumschlägerei
ohne juristische Substanz“. Gaßner gehört zu den Anwälten, die die
Klage der Bundestagabgeordneten von SPD und Grünen vor dem
Bundesverfassungsgericht gegen die Laufzeitverlängerung der
Atomkraftwerke vertritt. Dem Tagesspiegel, Berlin (Samstagsausgabe),
sagte er, dass die Klage von RWE vor dem hessischen
Verwaltungsgerichtshof Kassel „sinnlos“ sei. Gaßner begründet seine
Einschätzung so: Eine Klage, die sich gegen eine
Stilllegungsanordnung richte, die am 15. Juni schon wieder ende,
könne vor einem Verwaltungsgericht in diesem Zeitraum in der
Hauptsache nicht verhandelt werden. Da RWE aber zugleich angekündigt
hat, das Atomkraftwerk Biblis A nicht wieder hochfahren zu wollen,
entfalle auch die Möglichkeit des Konzerns, diese Klage als
Vorbereitung für eine Schadenersatzklage zu nutzen. Denn nur wenn RWE
Biblis A nun wieder hochfahren würde, dann das hessische
Umweltministerium als Atomaufsicht Sofortvollzug für die Abschaltung
anordnen würde, dann wäre eine Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs innerhalb von zehn Tagen möglich. Und nur
dann könne das vorgebliche Anliegen von RWE, „die Rechtsgrundlage der
Stilllegungsanordnung zu prüfen“ tatsächlich umgesetzt werden. Gaßner
sagt mit Blick auf die alle Atomkraftwerksbetreiber: „Es gibt keinen
Schadenersatz, solange die Stillegungsanordnung akzeptiert wird.“

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