Das Bundesjustizministerium lehnt die von der
EU-Kommission vorgeschlagene Reform der Fluggastrechte, die zu
geringeren Entschädigungen der Passagiere bei Flugverspätungen führen
würde, ab. „Das Schutzniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher
muss erhalten bleiben“, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel
(Montagausgabe). „Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen am Ende
nicht schlechter dastehen als vorher.“ Nach den Vorstellungen der
EU-Kommission sollen Reisende künftig erst bei Verspätungen ab fünf
Stunden eine Entschädigung bekommen, heute müssen die Airlines
bereits nach drei Stunden einen Ausgleich zahlen. Eine solche
Verschlechterung der Kundenrechte sei für das Ministerium „nicht
akzeptabel“, heißt es dort auf Anfrage.
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