Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen
konnte der Baseler Ausschuss eine Einigung zum Basel IV-Paket
erreichen. Anzuerkennen ist, dass sich insbesondere auch die deutsche
Verhandlungsdelegation lange gegen einen Kompromiss zu Lasten der
europäischen Banken gestemmt hat. Mit der nun erfolgten Festsetzung
einer quantitativen Untergrenze (Output-Floor) für die auf internen
Verfahren beruhenden Ansätze zur Berechnung der Kapitalanforderungen
von 72,5 Prozent verfehlt der Baseler Ausschuss für Europa allerdings
sein selbst gesetztes Ziel, die Eigenmittelanforderungen nicht
signifikant ansteigen zu lassen.
Die deutschen Institute haben eine gute Kapitalausstattung und
werden die höheren Kapitalanforderungen verkraften. Dennoch ist es
nicht ausgeschlossen, dass negative Konsequenzen auf das
Kreditangebot für Unternehmen und Privatkunden in Europa auftreten.
Es ist erforderlich, dass der europäische Gesetzgeber bei der
Umsetzung der Baseler Vorgaben wie schon bisher die Besonderheiten
des deutschen und des europäischen Marktes ebenso wie Aspekte der
Proportionalität berücksichtigt. Insoweit begrüßen wir die Absicht
der Europäischen Kommission, vor einer Umsetzung eine umfassende
Auswirkungsstudie durchzuführen.
Der europäische Gesetzgeber darf zudem keine Umsetzungen
einleiten, sofern in den wichtigsten Jurisdiktionen nicht klar
erkennbar ist, dass die neuen Vorgaben einschließlich der
verschärften Regel für das Handelsbuch implementiert werden.
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