21.04.2010
Vereinfachung von Prozessen und Reduzierung von Kosten
Transparente Berichterstattung und Corporate Governance bleiben erhalten
Die Deutsche Telekom plant, ihre American Depositary Shares (ADS) von der New Yorker Börse (NYSE) zu delisten. Des Weiteren wird die Telekom ihre Berichtspflicht gegenüber der amerikanischen Securities and Exchange Comission (SEC) beenden (Deregistrierung). Der Konzernvorstand fasste den Beschluss auf seiner Sitzung am 20. April 2010. Die Deutsche Telekom erwartet das Inkrafttreten des Delisting zum 21. Juni 2010 nach Handelsschluss.
Das wesentliche Ziel des Delisting und der Deregistrierung ist, die Prozesse der Finanzberichterstattung innerhalb des Unternehmens zu vereinfachen und Kosten einzusparen. Die Telekom verpflichtet sich weiterhin zu höchster Transparenz und Einhaltung der Corporate Governance Standards bei der Finanzberichterstattung. Das Unternehmen wird auch künftig den offenen und direkten Dialog mit seinen US-Investoren intensiv pflegen. Das Investor-Relations-Büro der Telekom in New York wird deshalb auch weiterhin bestehen bleiben.
Die Deutsche Telekom beabsichtigt ihr American Depositary Receipt Programm auf Basis eines sogenannten „Level I-Programms“ fortzuführen. Dieses Programm ermöglicht Anlegern, auch künftig Anteile am Unternehmen in Form von ADS zu halten. Stammaktien der Deutschen Telekom werden weiterhin an der Frankfurter Börse, einschließlich XETRA, dem integrierten, elektronischen Handelssystem, sowie an allen regionalen, deutschen Börsen gehandelt.
Die Deutsche Telekom teilt der NYSE heute schriftlich mit, dass Sie beabsichtigt, ihre ADS zu delisten und den entsprechenden Antrag nach Form 25 am 11. Juni 2010 bei der SEC einreichen wird. Die Telekom geht davon aus, dass das Delisting zehn Tage später in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitpunkt wird der Handel von ADS der Deutschen Telekom an der NYSE nicht mehr möglich sein.
Sobald das Delisting bestätigt ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Telekom einen Antrag gemäß Form 15F bei der SEC einreichen. Damit beantragt die Telekom die Deregistrierung aller ihrer Wertpapiere bei der SEC, einschließlich aller Aktien und der von der Deutsche Telekom International Finance B.V. ausgegebenen und von der Deutschen Telekom AG garantierten Anleihen. Es wird erwartet, dass die Deregistrierung nach einer Frist von 90 Tagen in Kraft tritt.
Die Deutsche Telekom behält sich das Recht vor, die genannten Formulare ohne Angabe von Gründen zu einem späteren Zeitpunkt als dem genannten einzureichen oder sie vor in Kraft treten zurückzuziehen oder ihre diesbezüglichen Pläne anderweitig zu ändern.
Die Deutsche Telekom wird alle Pressemitteilungen und Finanzpublikationen auch weiterhin in englischer Sprache auf ihrer Internetseite (www.telekom.com) zur Verfügung stellen.
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