EU-Datenschutz-Grundverordnung: Mehr Bürokratie und hohe Strafen
Großteil der Unternehmen ist überfordert
Noch zwei Monate bleiben bis die EU-Datenschutz-Grundverordnung
(kurz EU-DSGVO) endgültig in Kraft tritt. Für Verbraucher bringt sie
neue Rechte, für Unternehmen vor allem neue Pflichten und viel
Arbeit. Bis zum 25. Mai 2018 müssen Unternehmen und Behörden EU-weit
ihre Compliance zum Umgang mit personenbezogenen Daten vollständig
angepasst haben.
Dies gilt auch dann, wenn die Datenverarbeitung im Nicht-EU
Ausland stattfindet, die Leistungen aber in der EU angeboten werden.
Um das zu erreichen, muss die Datenverarbeitung in allen
Unternehmensbereichen transparenter gestaltet und strenger
dokumentiert werden. Organisationen jeder Art müssen einen genauen
Überblick über alle in Frage kommenden Daten haben, klare Vorgaben
machen, wie mit ihnen umzugehen ist und alle Daten jederzeit
umfangreich schützen. Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 %
des weltweiten Jahresumsatzes bei Nichtbefolgung oder schweren
Verstößen sollten Warnung genug sein.
Ein Großteil der deutschen Unternehmen fühlt sich unzureichend
vorbereitet
Und dennoch sind erschreckend viele deutsche Unternehmen noch
nicht ausreichend auf diese Umstellung vorbereitet. Eine aktuelle,
umfassende Studie des in Kalifornien ansässigen
Softwaretechnologieunternehmens Senzing zeigt, dass deutsche
Unternehmen stark zweifeln, ob sie die Anforderungen der EU-DSGVO
erfüllen. So äußert sich ein Drittel (33 %) der Befragten „besorgt“
über die eigene DSGVO-Konformität. Viele zeigen auch eine gefährliche
Unkenntnis der EU-Datenschutz-Grundverordnung, gepaart mit der
unbegründeten Zuversicht, dass sie nicht betroffen sein werden
(http://ots.de/q9aPVI).
Dr. Frank Hülsberg, Senior Partner bei der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton und dort
verantwortlich für den Bereich Governance, Risk & Compliance nennt
mögliche Gründe dafür: „Oft gibt es nicht die nötigen Fachkräfte, um
Firmen und Behörden verständlich über die
EU-Datenschutz-Grundverordnung und die damit einhergehenden
Neuerungen zu beraten.“ Weiter erklärt er: „Außerdem handelt es sich
bei der EU-DSGVO um einen immensen bürokratischen Eingriff in die
Wirtschaft, der besonders die kleineren Unternehmen überfordert.“
Neben technischen Maßnahmen auch räumliche Vorkehrungen notwendig
Der Experte von Warth & Klein Grant Thornton weist auf eine
Vielzahl von Vorkehrungen hin, die bis zum 25. Mai noch zu treffen
sind: Dazu zählen insbesondere die Erstellung entsprechender
Richtlinien sowie Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum
Thema Datenschutz. Aus praktischer Sicht müssen zahlreiche
IT-Prozesse und datenschutzfreundliche Voreinstellungen implementiert
bzw. angepasst und in einem Verfahrensverzeichnis erfasst werden.
Auch räumlich gesehen haben Unternehmen Maßnahmen zu treffen, um
unberechtigten Zutritt zu und Zugriff auf schutzbedürftige Unterlagen
zu verhindern. Zu empfehlen ist der Einsatz von gut geschulten – ggf.
auch externen – Datenschutzbeauftragten, deren Rolle insbesondere vor
dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung auch im Mittelstand an
Bedeutung gewinnt.
Trotz der neuen Regelung und aller damit einhergehenden
Schwierigkeiten, wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung größtenteils
als großer Fortschritt angesehen. Wichtig ist in jedem Fall, dem
Thema ausreichend Beachtung zu schenken und rechtzeitig zu handeln.
So sparen sich alle betroffenen Unternehmen und Behörden nicht nur
jede Menge Ärger, sondern am Ende auch viel Geld.
Über Warth & Klein Grant Thornton:
Warth & Klein Grant Thornton gehört zu den 10 größten deutschen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Rund 900 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter betreuen an 10 Standorten in Deutschland neben
börsennotierten Unternehmen den großen Mittelstand. Schwerpunkte der
Arbeit der Gesellschaft sind Wirtschaftsprüfung, Steuer- und
Rechtsberatung sowie Corporate Finance & Advisory Services. Die
Gesellschaft berät weltweit im Netzwerk von Grant Thornton mit rund
50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an mehr als 700 Standorten
in über 135 Ländern.
Warth & Klein Grant Thornton verfügt über eine besondere Expertise
im Bereich Governance, Risk & Compliance. Ob IT-Sicherheit,
Datenschutz oder forensische Untersuchungen: Rund 30 Experten
(Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, IT-Spezialisten) bieten
Unternehmensleitungen und Aufsichtsorganen umfassende Unterstützung
bei der Risikoabwehr und der Aufklärung von Vorfällen.
Pressekontakt:
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Karl-Heinz Heuser
Heuser Agentur für Strategie- und Kommunikationsberatung
Telefon: + 49 221 397 503-50
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