Deutscher Bauernverband zur Einigung bei der Grundsteuerreform – Rukwied: Aufkommensneutralität sicherstellen

(DBV) Die Einigung im Koalitionsausschuss über die
künftige Ausgestaltung der Grundsteuer sieht der Präsident des
Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisch: „Die im
vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Neubewertung
des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sind aus unserer Sicht
wenig transparent und kompliziert. Erste Vergleichsrechnungen mit der
bisherigen Regelung haben zum Teil erhebliche Erhöhungen zum
Ergebnis, wobei die Wohnhäuser bereits außen vorgelassen worden sind.
Die Aufkommensneutralität für den Bereich der Land- und
Forstwirtschaft muss auf jeden Fall gesichert werden.“

Auch die gesondert vorgeschlagene Bewertung von
Wirtschaftsgebäuden – die bislang mit dem Flächenansatz abgegolten
ist – würde zu erheblichem Aufwand für Finanzbehörden und Landwirte
führen, so Rukwied. Wirtschaftsgebäude müssen daher wie auch bisher
mit dem Ertragswertansatz für die Flächen abgedeckt sein. Auch ist
vorgesehen, dass die Bewertung der Betriebsleiter- und
Altenteilerhäuser nicht mehr im Rahmen des land- und
forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgen soll. Dies ist bislang bei
aktiv bewirtschafteten Betrieben möglich. Daran sollte auch
festgehalten werden.

Durch die vorgesehene Länderöffnungsklausel besteht die Gefahr des
Wegfalls einer einheitlichen außersteuerlichen Bemessungsgrundlage,
wie bisher mit den Einheitswerten z.B. für die Umlage zu den
Landwirtschaftskammern oder der Höfeordnungen. Die Eckpunkte sehen
für die zukünftige Bewertung des land- und fortwirtschaftlichen
Vermögens das Ertragswertverfahren vor. Dies ist im Grundsatz positiv
zu bewerten.

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Axel Finkenwirth
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