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Noerr LLP: Neue Lösung für strafloses internes Outsourcing auch in
Versicherungskonzernen / Noerr-Experten rechnen mit steigender
Branchennachfrage
04.03.2011 / 15:26
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Noerr LLP: Neue Lösung für strafloses internes Outsourcing auch in
Versicherungskonzernen / Noerr-Experten rechnen mit steigender
Branchennachfrage
München, 4. März 2011. Versicherungskonzerne können in Zukunft interne
IT-Auslagerungen trotz strafrechtlicher Hürden leichter realisieren als
bisher. Nach Aussage von Dr. Peter Bräutigam, Leiter der IT-Practice Group
von Noerr LLP, ist nach der neuen Lösung eine Weitergabe sensibler
Kundendaten an interne Rechenzentren und IT-Dienstleister straflos möglich.
Dabei kann auch auf bislangübliche und teure Ausweichstrategien verzichtet
werden, wie etwa die Anonymisierung der Daten oder die Etablierung von
Doppelarbeitsverhältnissen.
Während in den meisten Branchen das Outsourcing von IT-Infrastruktur und
Daten längst Alltag ist, war die Auslagerung auf interne Dienstleister bei
Kranken-/ und Lebensversicherern bislang kostspielig und komplex. Grund ist
eine Regelung im Strafgesetzbuch, die eine Verlagerung im Konzern extrem
aufwendig machte. –Kranken-, Unfall- und Lebensversicherer dürfen
Geheimnisse aus dem persönlichen Lebensbereich ihrer Kunden nicht unbefugt
an Dritte weitergeben–, sagt Bräutigam. Das kann auch der Fall sein, wenn
Outsourcing-Dienstleister Einblick in Kundendaten nehmen können.
Auf dem heutigen Münchner –Noerr Outsourcing Day– stellten die Experten Dr.
Peter Bräutigam und Dr. Thomas Thalhofer erstmals eine praxistaugliche
Lösung vor, die die strafrechtlichen Risiken weitgehend ausschließt,
auslagernden Konzernen Wettbewerbsvorteile durch Synergieeffekte erschließt
und in Zukunft für Bewegung beim internen Outsourcing für Versicherer
sorgen dürfte. –Obwohl der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch nicht geändert
hat, ist eine Weitergabe der Kundendaten bei entsprechender Strukturierung
und vertraglichen Vorkehrungen dennoch straflos möglich–, sagt Bräutigam.
Voraussetzung für ein strafloses internes Outsourcing der IT im
Versicherungsbereich ist Bräutigam zufolge eine enge Einbindung des
Dienstleisters in die Organisationsstruktur des Kranken-, Unfall- und
Lebensversicherersüber Weisungs-, Kontroll- und Steuerungsrechte, die mit
einer Abteilungsaufteilung vergleichbar ist. –Die strukturelle und
vertragliche Absicherung der Steuerungsmöglichkeiten macht die Anforderung
obsolet, dass der Mitarbeiter des internen IT-Unternehmens auch
Angestellter des Versicherers sein muss–, betont Bräutigam. Nach diesem
funktionalen Unternehmensbegriff kommt es nicht auf die
gesellschaftsrechtliche Betrachtungsweise an, sondern primär auf
Zuständigkeiten im Arbeitsablauf. –Konzernintern dürfen bei Beachtung
dieser Lösung IT-Dienstleistungen und Daten auf Gesellschaften ausgelagert
werden, die dann kostengünstig gleichartige Geschäftsprozesse für einzelne
Konzernsparten wie Lebens- oder Unfallversicherungenübernehmen.–
Mit dem auf dem Outsourcing Day vorgestellten Weg werden bislang
praktizierte und mit hohem Organisations- und Kostenaufwand verbundene
Ausweichstrategien wie Doppelarbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des
Dienstleisters mit anderen Versicherungsgesellschaften des Konzerns
weitgehendüberflüssig. Bräutigam rechnet deshalb in der nächsten Zeit mit
einem verstärkten Interesse von Versicherungen an dieser Lösung.
Matthias Schulte
PR-Manager
Assessor jur.
Noerr LLP
Börsenstraße 1
60313 Frankfurt am Main / Germany
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Ende der Pressemitteilung
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