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Balda AG: Elector setzt Abberufung von Dr. Naschke als Leiter der
außerordentlichen Hauptversammlung durch
23.08.2013 / 14:51
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Balda AG: Elector setzt Abberufung von Dr. Naschke als Leiter der
außerordentlichen Hauptversammlung durch
– Amtsgericht Bad Oeynhausen sieht Anzeichen für mangelnde Neutralität
– Prof. Dr. Christoph Seibt zum Versammlungsleiter für die
außerordentliche Hauptversammlung am 4./5. September 2013 bestimmt
Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat dem Antrag der Elector GmbH
stattgegeben, den Aufsichtsratsvorsitzenden der Balda AG, Dr. Michael
Naschke, als Versammlungsleiter der für den 4./5. September 2013
einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung abzuberufen. Mit Prof. Dr.
Christoph Seibt, Partner der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus
Deringer, hat das Amtsgericht an seiner Stelle einen anerkannten Experten
für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zum Versammlungsleiter bestimmt.
Das Amtsgericht sieht in seiner Begründung Anhaltspunkte für
Pflichtverletzungen und mangelnde Neutralität von Dr. Naschke und bezieht
sich dabei auf seine Leitung der von der Elector GmbH einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juli 2013. Dr. Naschke hatte
eine Abstimmungüber die Neuwahl des Aufsichtsrats mit der Behauptung
verhindert, dass die anwesenden Aktionäre nicht zur Stimmrechtsausübung
berechtigt seien, da die Gesellschaft mit der Anmeldestelle –nicht
einverstanden war–, so der Wortlaut der Pressemitteilung der Balda AG vom
18. Juli 2013. Das Amtsgericht stellt hierzu fest: –Der
Aufsichtsratsvorsitzende erweckte durch sein Verhalten zur Feststellung der
Rechtwidrigkeit des Anmeldeverfahrens […] bei unvoreingenommener Prüfung
aus Sicht eines objektiven, unbeteiligten Dritten den Eindruck, dass dem
Minderheitsbegehren nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden
sollte.– Mit Blick auf die in Kürze stattfindende weitere außerordentliche
Hauptversammlung –sollte zweifelsfrei sein, dass der Versammlungsleiter
seiner Aufgabe im Interesse aller Aktionäre gerecht wird–. Dies sah das
Amtsgericht bei einer erneuten Versammlungsleitung durch Dr. Naschke als
nicht gewährleistet an.
Darüber hinaus erkennt das Amtsgericht in der Versammlungsleitung von Dr.
Naschke am 18. Juli 2013 weitere Anhaltspunkte für mangelnde Neutralität,
unter anderem durch die geplante Ausgabe von Einzelstimmkarten statt
Sammelstimmkarten, durch die eine Beschlussfassung der Hauptversammlung am
Versammlungstag erfahrungsgemäßnicht mehr möglich gewesen wäre.
Dr. Thomas van Aubel, Geschäftsführer der Elector GmbH, sagte hierzu: –Wir
begrüßen den Beschluss des Amtsgerichts und sehen uns in der Auffassung
bestätigt, dass Dr. Naschke am 18. Juli seine Position als
Versammlungsleiter missbraucht hat, um eine Abstimmungüber seine Abwahl
und die Neuwahl des Aufsichtsrats zu verhindern. Damit wäre eine neutrale
Versammlungsleitung der bevorstehenden außerordentlichen Hauptversammlung
ebenfalls nicht gewährleistet gewesen. Mit der Berufung von Prof. Dr. Seibt
sind unsere Bedenken ausgeräumt. Einer freien Willensbildung der Aktionäreüber die künftige Besetzung des Aufsichtsrats der Balda AG sollte damit
nichts mehr im Wege stehen.–
Die Elector GmbH schlägt der Hauptversammlung der Balda AG vor, sowohl den
Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Michael Naschke als auch die beiden lediglich
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen. Als neue
Kandidaten benennt Elector den Düsseldorfer Medizintechnik-Fachmann Oliver
Oechsle, die Berliner Steuerberaterin Frauke Vogler sowie den
Geschäftsführer und Eigentümer der Elector GmbH, Dr. Thomas van Aubel.
Weitere Informationen unter www.baldaaohv2013.de
Pressekontakt:
FTI Consulting
Dr. Lutz Golsch
Tel.: +49 69 92037-110
E-Mail: lutz.golsch@fticonsulting.com
Thomas M. Krammer
Tel.: +49 69 92037-183
E-Mail: thomas.krammer@fticonsulting.comÜber die Elector GmbH:
Die Elector GmbH ist eine Investmentgesellschaft, die derzeit (Stand
23.08.2013) eine Beteiligung von 29,94% an der Balda AG hält. Die Elector
GmbH versteht sich als strategischer, langfristig orientierter Investor.
Ende der Corporate News
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23.08.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG.
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