DGAP-News: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

flatex AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

05.10.2010 15:03
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Kulmbach, 05. Oktober 2010 – Der Vorstand der flatex AG (ISIN
DE0005249601/WKN 524 960) hat beschlossen, im Rahmen eines
Aktienrückkaufprogramms bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft, dies
entspricht bis zu 1,07% des Grundkapitals, zu erwerben. Der Aktienrückkauf
soll ab dem 05. Oktober 2010 beginnen und spätestens am 31. Januar 2011
beendet werden.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der
flatex AG am 25. Juni 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß§71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Der Aktienrückkauf erfolgt zu dem
Zweck, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen
Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder
beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran, anzubieten und auf
diese zuübertragen.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch die
ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main. Die ICF
Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank trifft ihre Entscheidungüber den
Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt
ausschließlichüber die Börse. Der Kaufpreis je zurück zu erwerbender Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer flatex-Aktie im Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10%überschreiten
und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Darüber hinaus wurde die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank
verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr.
2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) einzuhalten. Der
Kaufpreis darf dabei den Kurs des letzten an der betreffenden Börse
unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des
höchsten unabhängigen Angebots an der betreffenden Börse nichtüberschreiten. Im Einklang mit Artikel 5 Abs. 2 der EG-VO wird die ICF
Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank an einem Tag nicht mehr als 25% des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes, der in dem Freiverkehr
stattfindet, auf dem der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben. Der
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt sich hierbei aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage
vor dem Kauftermin. Bei außergewöhnlich niedriger Liquidität wird die ICF
Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank im Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der EG-VO
gegebenenfalls eigene Aktien im Umfang von bis zu 50% des
durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.

Während der Laufzeit des Programms wird keine Veräußerung eigener Aktienüber die Börse stattfinden.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer
Ausführung bekannt gegeben. Die flatex AG wirdüber die Fortschritte des
Aktienrückkaufs wöchentlich jeweils montags unter www.flatex.de/ir
informieren.

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Wertpapierhandel angeboten wird. flatex ist eine Marke des
Finanzdienstleistungsinstituts flatex AG. Die Konto- und Depotführung für
die Kunden von flatex erfolgt bei der biw Bank für Investments und
Wertpapiere AG, Willich, die Mitglied im Deutschen Einlagensicherungsfonds
ist. Die Eröffnung von Depot und Konto kann online unter www.flatex.de
vorgenommen werden.

Kontakt:

flatex AG
E.-C.-Baumann-Str. 8a
95326 Kulmbach
E-Mail: ir@flatex.de
www.flatex.de

Pressekontakt:

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Goethestraße 26 – 28
60313 Frankfurt
Tel: +49 69 2108598-11
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