DGAP-News: Steurat GmbH / Schlagwort(e): Stellungnahme/Research Update
Besteuerung von Betriebsfahrzeugen: So profitieren Unternehmen
04.12.2012 / 10:57
———————————————————————
Steuerberatungsgesellschaft STEURAT hilft, alle Vorteile effektiv zu nutzen
Wiesbaden – Die private Nutzung von Fahrzeugen in
deutschen Unternehmen wird in vielen Fällen ab sofort deutlich günstiger –
möglich macht es ein aktuelles Schreiben (Az. IV C 6 – S 2177/10/10002) des
Bundesfinanzministeriums (BMF). Doch um die steuerrechtlichen Möglichkeiten
des Schreibens vom 15. November richtig zu nutzen, müssen Unternehmer
einiges beachten. Thomas Kunsch, geschäftsführender Gesellschafter der
Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT (www.steurat.de), erklärt:
–Befinden sich in einem Betrieb mehrere Fahrzeuge, unterstellte das
Finanzamt bisher pauschal, dass jedes davon privat genutzt wird. Diese
häufig zu unzutreffenden Ergebnissen führende Versteuerung wurde nun vom
BMF geändert.–
Demnach müssen Unternehmer nicht mehr eine fiktive private Nutzung von
Poolfahrzeugen versteuern, sofern diese von den Betriebsangehörigen nur
rein dienstlich genutzt werden. Das betrifft neben sogenannten
Werkstattwagen auch Vorführfahrzeuge, Fahrzeuge, die zur Vermietung
bestimmt sind und solche, die für die berufliche Tätigkeit und
Leistungserbringung des Steuerpflichtigen essentiell sind – etwa in
Handwerksbetrieben. Dies hat das BMF jetzt klargestellt, so Thomas Kunsch:
–Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Gewinnermittlung für die
Betriebsfahrzeuge nur noch das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis mit
der sogenannten 1 % Regelung versteuern. Aus Vereinfachungsgründen wird das
Finanzamt diesem Ansatz künftig folgen und für weitere Fahrzeuge im Betrieb
keinen zusätzlichen pauschalen Nutzungswert ansetzen.–
Zu beachten ist allerdings, dass bei der privaten Nutzung von
Betriebsfahrzeugen durch Personen aus der Privatsphäre des
Steuerpflichtigen, etwa Ehepartner oder Kinder, weitere Fahrzeuge für
Privatfahrten versteuert werden müssen. Hierbei wird bei der Ermittlung des
Privatanteils je Person der PKW mit dem nächsthöchsten Listenpreis erfasst
werden. Wird ein Fahrzeug vom Steuerpflichtigen sowie einem oder mehreren
Mitarbeitern genutzt, ist der pauschale Nutzungswert von einem Prozent des
Listenpreises entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen.
Thomas Kunsch steht vor allem mittelständischen Kunden im Rhein-Main-Gebiet
bei sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung und begrüßt die neue Regelung:
–Das aktuelle Schreiben schafft Klarheit und neue Möglichkeiten für den
deutschen Mittelstand. Mit passender und praxisorientierter Beratung helfen
wir unseren Kunden, diese in vollem Umfang zu nutzen.–
Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und
CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als
zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten
im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und
lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten
rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen
Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung – stets
zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes
Unternehmens.
Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de
Ende der Finanznachricht
———————————————————————
04.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
———————————————————————
195761 04.12.2012