DGAP-News: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.: EFRAG fordert generelleÜberarbeitung des Exposure Draft Leases

Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. / Schlagwort(e): Stellungnahme

23.11.2010 10:45
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Beratergremium der EU-Kommission teilt Kritik der Leasing-Branche

Die Kritik am Entwurf der internationalen Leasing-Bilanzierung hat in den
vergangenen Wochen deutlich zugenommen. –Die Leasing-Branche bekommt mit
ihrer Argumentation Rückenwind von den Wirtschaftsverbänden, den
Wirtschaftsprüfer-Gesellschaften, dem Deutschen Standardisierungsrat und
vor allem von der EFRAG–, erläutert Martin Mudersbach, Präsident des
Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL).

Die EFRAG, das Beratergremium der EU-Kommission,äußert im Entwurf seines
Comment Letter deutliche Kritik am Exposure Draft Leases. Das Gremium teilt
in den entscheidenden Punkten die Argumentation der Leasing-Branche und
spricht sich z. B. gegen wahrscheinlichkeitsbasierte Schätzungen aus.
Darüber hinaus fordert EFRAG sogar die generelleÜberarbeitung des Entwurfs
sowie erweiterte Auswirkungsanalysen. –Da das Beratergremium eine
entscheidende Rolle beim sogenannten Endorsement-Prozess, demÜbernahmeverfahren der Standards durch die EU-Kommission, spielt, gehen wir
davon aus, dass diesen Stellungnahme von den Standardsettern nicht
ignoriert werden kann–, führt Mudersbach aus.

Betroffen von dem Entwurf sind diejenigen Unternehmen, die nach IFRS
bilanzieren. Für diese wird es nach dem Entwurf zu mehr Bürokratie bei der
Rechnungslegung kommen. Denn künftig sollen alle Leasing- und
Mietverhältnisse sowie die daraus resultierenden Nutzungsrechte und
Verpflichtungen in der Bilanz des Leasing-Nehmers erfasst werden. Dabei
basiert die Bewertung von Nutzungsrechten und Verbindlichkeiten in
erheblichem Maße auf subjektiven Einschätzungen. Nach dem bisherigen
Standard werden bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases) – wie andere
Dienstleistungen auch – als –schwebende Geschäfte– nicht beim
Leasing-Nehmer bilanziell erfasst.

–Unternehmen können durchaus Hunderte von Leasing-Verträgen abgeschlossen
haben. Nach den vorgeschlagenen Regeln müsste für jeden einzelnen Computer,
Drucker und Kopierer, Dienstwagen, Gabelstapler und jede Maschine
Wahrscheinlichkeiten eingeschätzt werden, u. a.über die erwartete Laufzeit
des Vertrages und die erwartete Nutzungsintensität. Dies müsste
dokumentiert und laufendüberprüft werden–, führt der BDL-Präsident aus.
–Hat z. B. ein Unternehmer einen kündbaren Vertrag abgeschlossen, um
flexibel zu bleiben, so zwingen ihn die neuen Regeln, sich von Beginn an
festzulegen, wie lange er das Leasing-Objekt nutzen will. Dies ist völlig
absurd–, schildert Mudersbach mögliche Folgen der Reformpläne.

–Diese neuen Anforderungen erbringen keinen wirklichen Nutzen für die
Bilanzleser. Stattdessen sorgen die subjektiven Bewertungen für mehr
Intransparenz–, ergänzt der BDL-Präsident. –Wir halten daher diese
grundlegende Reform für unnötig. Mehr Transparenz könnte durch
Detailänderungen, beispielsweise im Bilanzanhang, besser und einfacher
erreicht werden.–

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Heike Schur
Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Fon +49(0)30-2063370
schur@leasingverband.de
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