DGAP-News: CARPEVIGO Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Carpevigo: Entscheidungsgrundlage für Anleihegläubiger
11.07.2013 / 19:42
———————————————————————
Carpevigo: Entscheidungsgrundlage für Anleihegläubiger
Am Donnerstag, den 18.07.2013 stehen Gläubigerversammlungen an. Die
Gläubiger der einzelnen Anleihen beschließen, ob sie Carpevigo ein
Schuldenmoratorium gewähren. Ein ab sofort verfügbarer Bericht soll den
betroffenen Anlegern die Ursachen der eingetretenen Situation erläutern und
die derzeitigen Alternativen aufzeigen.
Carpevigoüberlässt Anleihegläubigern, die sich durch einen Depotauszug
legitimieren müssen, eine Analyse der Situation (Anfragen bitte per E-Mail:
invest@carpevigo.de). Darin werden die wesentlichen Aspekte aufgezeigt, die
in der aktuellen Situation zu bedenken sind. Wichtig ist eine Abgrenzung
zwischen den in der Gläubigerversammlung anstehenden Punkten und sonstigen
Aspekten, die ebenfalls wichtig, derzeit aber noch nicht zu entscheiden
sind.
Die Anleihegläubiger haben in den Versammlungen abzuwägen, ob sie im Rahmen
eines Schuldenmoratoriums aktuelle Fälligkeiten der entsprechenden Anleihen
hinausschieben wollen oder nicht. In den Gläubigerversammlungen werden nur
die Rahmenbedingungen des jeweiligen Schuldenmoratoriums beschlossen.
Abzuwägen sind also nur die Alternativen, ein Schuldenmoratorium
mitzutragen oder es abzulehnen (mit der Konsequenz, dass ein
Insolvenzverfahren unvermeidbar würde). Es geht zunächst nicht darum
Einzelheiten eines Sanierungsweges zu beschließen oder gar eine umfassende
Regelung der Sach- und Rechtslage zu treffen.
Es istüblicherweise in derartigen Situationen davon auszugehen, dass sich
auch Anlegeranwälte einschalten werden. Mit einer schlichten Ablehnung des
Schuldenmoratoriums kann die derzeitige Situation aber sicher nicht
zutreffend bewertet werden. Wir empfehlen daher dringend eine
unbeeinflusste und sachliche Abwägung des Für und Wider hinsichtlich des
vorgeschlagenen Schuldenmoratoriums.
An dieser Stelle sei eine Verknüpfung zu ganz aktuellen Veröffentlichungen
aus der Presse gestattet, um unseren Anleihegläubigern die Hintergründe der
aktuellen Situation angemessen aufzuzeigen. Die sogenannte Solar Reform
wird brisant diskutiert. Es stehen sich zwei prägnante Vor- und Nachteile
gegenüber. Seit der Reform gibt es (angeblich) positive Auswirkungen auf
den Strompreis der Verbraucher. Dem steht ein Wegbrechen der Deutschen
Solarbranche auf breiter Front gegenüber. Links zu diesem Thema sind auf
unserer homepage (www.carpevigo.de) abrufbar.
Carpevigo konnte sich dieser nachteiligen Branchen-Entwicklung nicht
entziehen. Das Kernproblem besteht darin, dass der Rezession in der
Solarbranche eine entsprechende Reaktion des Finanzmarktes folgte.
Finanzierungen am Kreditmarkt waren für Carpevigo zuletzt praktisch nicht
mehr zu erlangen. Letzte Chancen haben sich erst unmittelbar vor unserer
Pressemitteilung vom 26.06.2013 zerschlagen. Zur Wahrung sämtlicher
gesetzlicher Fristen haben wir daraufhin umgehend und mit erheblichem
Zeitdruck ein Sanierungs-konzept entwickelt. Anleihegläubiger sollen sich
hiervon nicht unter Druck gesetzt fühlen.
Unser Sanierungskonzept besteht aus zwei Phasen. In einem ersten Schritt
sollen in den Gläubigerversammlungen durch ein Schuldenmoratorium die
Rahmenbedingungen für die Sanierung beschlossen werden.
Dies räumt der Gesellschaft die notwendige Zeit ein, in einem zweiten
Schritt die eigentlichen Sanierungsalternativen in einem nachhaltigen
Restrukturierungs-Plan zusam-menzuführen.
Die Anleihegläubiger können in den anstehenden Versammlungen einen
gemeinsamen Vertreter wählen. Dieser gemeinsame Vertreter – vertritt in der
zweiten Phase der Sanierung, d.h. bei der Aufstellung und Durchführung des
Restrukturierungsplans gebündelt die Interessen aller Anleihegläubiger.
Dies erleichtert die im Zusammenhang mit der Sanierung erforderlichen
Abstimmungen.
Vorstand und Aufsichtsrat von Carpevigo befürworten zur
Insolvenzvermeidung nach-drücklich die Zustimmung zum vorgeschlagenen
Schuldenmoratorium. Es gilt mit aller Kraft die Substanz des Unternehmens
zu erhalten. Im Interesse aller Beteiligten ist ein vernünftiger und
sachgerechter Umgang mit der gegenwärtigen Situation der Gesellschaft sehr
wichtig.
Weitere Informationen:
CARPEVIGO Holding AG
Frau Gabriele Breu
Marktplatz 20
D-83607 Holzkirchen
Tel. +49 (0)8024 608383-14
Fax +49 (0)8024 608383-89
breu@carpevigo.de
www.carpevigo.de
Ende der Corporate News
———————————————————————
11.07.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
———————————————————————
220905 11.07.2013