DGAP-News: Commerzbank-Hauptversammlung 2010: Die Abstimmungsergebnisse imÜberblick

Commerzbank AG / Hauptversammlung

19.05.2010 22:33

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Commerzbank-Hauptversammlung 2010: Die Abstimmungsergebnisse imÜberblick

– Vorstand und Aufsichtsrat entlastet
– Vergütungssystem für Vorstand gebilligt
– Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalien beschlossen
– Ergänzungsverlangen abgelehnt

Im Mittelpunkt der heutigen Hauptversammlung der Commerzbank stand neben
der Beschlussfassungüber die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ein
Maßnahmenpaket, das der Bank verschiedene Optionen zur Rückführung der
Stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gibt.
Im Einzelnen stimmten die Aktionäre wie folgt ab:

Entlastung (TOP 2 und 3)
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden (mit einer
Mehrheit von 98,6% beziehungsweise 98,4%) entlastet.

Vorstandsvergütungssystem (TOP 4)
Die Hauptversammlung hat das neue Modell zur Vorstandsvergütung mit einer
Mehrheit von 97,0% (268,7 Millionen Stimmen) gebilligt.

Genehmigtes Kapital (TOP 8)
Der Vorstand wurde wie vorgesehen ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu nominal 1,535 Milliarden Euro (bis
zu rund 590 Millionen Aktien) zu erhöhen. Die neuen Aktien sollen
grundsätzlich den Aktionären zum Bezug angeboten werden. Ein Ausschluss des
Bezugsrechts ist insbesondere möglich, sofern Stille Einlagen des SoFFin
als Sacheinlage eingebracht und die entstehenden Aktien unmittelbar
anschließend platziert werden.

Bedingtes Kapital (TOP 9)
Der Vorstand wurde vorschlagsgemäßzur Ausgabe von Wandel- und
Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten in Höhe von bis zu
nominal 4 Milliarden Euro mit Bezugsrecht ermächtigt. Dabei können
Wandlungs- oder Optionsrechte für bis zu 270 Millionen Commerzbank-Aktien
(bis zu nominal 702 Millionen Euro) eingeräumt werden.

Umtauschrecht / SoFFin (TOP 10)
Damit der SoFFin im Falle von Kapitalerhöhungen seine Beteiligung in Höhe
von 25% plus einer Aktie halten kann, hat die Hauptversammlung ein
Umtauschrecht für die im November 2008 vereinbarte Stille Einlage (“Stille
Einlage I“) eingeräumt. Im Rahmen einer teilweisen oder vollständigen
Wandlung kann sich das Grundkapital so um bis zu nominal 0,36 Milliarden
Euro (bis zu rund 137 Millionen Aktien) erhöhen. Ein entsprechendes
Umtauschrecht für die im Juni 2009 vereinbarte Stille Einlage (“Stille
Einlage II“) hatte bereits die Hauptversammlung 2009 beschlossen.

Sonstige Beschlüsse (7, 11 und 12-15)
TOP 7 (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien) und TOP 11 (Anpassung der
Satzung an das 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrichtlinie (ARUG)) wurden, wie von Vorstand und Aufsichtsrat
vorgeschlagen, beschlossen. Die Ergänzungsverlangen der TOP 12 bis 15 (u.a.
Vertrauensentzug, Bestellung von Sonderprüfern) wurden von der
Hauptversammlung abgelehnt.

Die genauen Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
finden sich in Kürze unter: www.commerzbank.de/hv

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Commerzbank AG
Pressestelle
Tel.: +49 69 136 – 22830
Email: pressestelle@commerzbank.com

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