DGAP-News: Deutsche Telekom AG: Bekanntgabeüber Aktienrückkauf

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Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
Deutsche Telekom AG: Bekanntgabeüber Aktienrückkauf

22.09.2011 / 08:00

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Deutsche Telekom AG, Bonn
– ISIN DE0005557508 –
– Wertpapierkennnummer 555 750 –

Bekanntgabeüber Aktienrückkauf

Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt
Aktienrückkauf im Zusammenhang mit Share Matching Plan

Der Vorstand der Deutschen Telekom AG, Bonn, ISIN DE0005557508, hat am
20. September 2011 beschlossen, 206.371 Aktien der Deutschen Telekom AG,
was rund 0,0048% des Grundkapitals der Deutschen Telekom AG entspricht,über die Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen und
Verwendungszwecken zu erwerben. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der
Aktie im Xetra-Handel vom 19. September 2011 von 8,33 Euro müssten für
206.371 Aktien 1.719.070,43 Euro aufgewendet werden.

Die Deutsche Telekom AG macht damit von der Ermächtigung zu
Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 Gebrauch, die
zum Rückerwerb eigener Aktien bis zum 11. November 2012 ermächtigt.

Der Aktienrückkauf wird gemäßdem Beschluss des Vorstands vom 20. September
2011 im Zeitraum vom 23. September 2011 (frühester möglicher
Erwerbszeitpunkt) bis zum 19. Oktober 2011 (spätester möglicher
Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.

Ein Teil der Aktien (83.760 Stück) wird nach dem Beschluss des Vorstands
zur Erfüllung von Rechten aufÜbertragung von Aktien der Deutschen Telekom
AG im Rahmen des so genannten Share Matching Plans an Berechtigte, die
nicht Mitglieder des Vorstands sind, verwendet. Für denübrigen Teil der
Aktien (122.611 Stück) hat der Vorstand keine konkrete Verwendung
beschlossen. Dieser Teil der Aktien soll dazu genutzt werden können, sie
aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung
von Rechten von Mitgliedern des Vorstands aufÜbertragung von Aktien der
Deutschen Telekom AG im Rahmen des Share Matching Plans zu verwenden.

Der Rückkauf von Aktien erfolgt lediglich in Anlehnung an die
Safe-Harbour-Regelungen gemäß§§14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung
mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom
22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates – Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EG-VO), da
deren Voraussetzungen mit Blick auf die angestrebte Verwendung der Aktien
nur teilweise erfüllt sind. Der Rückkauf wird unter Führung eines
Kreditinstituts durchgeführt, das selbstständig seine Entscheidungenüber
den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst
von der Deutschen Telekom AG trifft. Das Recht der Deutschen Telekom, das
Mandat des Kreditinstituts vorzeitig zu beenden und weitere Rückkäufe im
Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu stoppen, bleibt
hiervon unberührt.

Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Deutschen Telekom AG insbesondere
verpflichtet, bei dem Erwerb von Aktien der Deutschen Telekom AG die
Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 sowie die
Handelsbedingungen des Art. 5 Abs. 1 und 2 der EG-VO einzuhalten.

Die Aktien werden ausschließlichüber die Börse im Xetra-Handel der
Deutsche Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der
Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) darf, so sieht es die Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 für den Fall eines Rückerwerbs eigener
Aktienüber die Börse vor, den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion
der Deutsche Börse AG ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel um
nicht mehr als 5 %überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Der maximal zu zahlende Kaufpreis beträgt demnach 105% des oben genannten
Kurses.

Des Weiteren wird kein Preis gezahlt werden, derüber dem des zuletzt an
der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses
liegt bzw.über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der
Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden
Werte.

Die Deutsche Telekom AG wird nicht mehr als 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt,
erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
konkreten Kauftermin.

Die Deutsche Telekom AG wirdüber die durchgeführten Transaktionen
regelmäßig auf der Internetseite der Deutsche Telekom AG
(http://www.telekom.com) berichten und veröffentlichte Informationen am
Sitz des Unternehmens (Deutsche Telekom AG, Investor Relations,
Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn;
Tel.: +49 228 181-88887;
Fax: +49 228 181-88339;
E-Mail: investor.relations@telekom.de)
zur kostenlosen Ausgabe bereithalten.

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