DGAP-News: Elector beruft weitere außerordentliche Hauptversammlung der Balda AG ein

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Elector beruft weitere außerordentliche Hauptversammlung der Balda AG
ein

29.07.2013 / 13:00

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Elector beruft weitere außerordentliche Hauptversammlung der
Balda AG ein

– Einberufung für den 4. und 5. September 2013 in Berlin

– Unveränderte Tagesordnung sieht Neuwahl des gesamten Aufsichtsrates vor

– Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Naschke verhinderte in außerordentlicher
Hauptversammlung am 18.07.2013 rechtswidrig Beschlussfassungüber
eigene Abwahl

Die Elector GmbH beruft als Aktionärin der Balda AG eine weitere
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Eine entsprechende
Einladung an die Aktionäre wird kurzfristig im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht. Die außerordentliche Hauptversammlung wird
am 4. und – sofern eine Fortsetzung erforderlich ist – auch am 5. September
2013 im Hotel Maritim in Berlin stattfinden. Die Tagesordnung sieht erneut
die Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder der Balda AG vor.

In der von der Elector GmbH einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung
am 18. Juli 2013 hatte der Aufsichtsratsvorsitzende der Balda AG, Dr.
Michael Naschke, eine Abstimmungüber die Neuwahl des Aufsichtsrats mit der
Behauptung verhindert, dass die anwesenden Aktionäre nicht zur
Stimmrechtsausübung berechtigt seien, da die Gesellschaft mit der
Anmeldestelle –nicht einverstanden war–, so der Wortlaut der
Pressemitteilung der Balda AG vom 18. Juli 2013.

Nach der von den Rechtsberatern von Elector bestätigten Rechtslage ist ein
Einverständnis der Balda AG mit der Anmeldestelle nicht erforderlich.
Elector war und ist durch den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom
5. Juni 2013 vollumfänglich zur eigenverantwortlichen Organisation einer
außerordentlichen Hauptversammlung ermächtigt, da der Vorstand der Balda AG
im Vorfeld die geforderte Hauptversammlung rechtswidrig nicht einberufen
und so die eigene Verweigerungshaltung dokumentiert hatte.

Aus Sicht von Elector hat der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Naschke seine
Position als Versammlungsleiter missbraucht, um eine Abstimmungüber seine
Abwahl und die Neuwahl des Aufsichtsrats zu verhindern.

Um weiteren Irritationen bei den Aktionären im Vorfeld der kommenden
außerordentlichen Hauptversammlung vorzubeugen, hat die Elector GmbH
vorsorglich vorgesehen, dass sämtliche Anmeldungen von der Anmeldestelle
zusätzlich an eine eigene Adresse der Gesellschaft zugeleitet werden.

Da es am 18. Juli zu keiner Beschlussfassung gekommen ist, gilt darüber
hinaus die vom Amtsgericht Bad Oeynhausen erteilte Ermächtigung fort. Auch
dies hat eine entsprechende juristische Prüfung ergeben.

Die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 4. (und ggf. 5.)
September 2013 ist unverändert: Die Elector GmbH schlägt vor, sowohl den
Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Michael Naschke als auch die beiden lediglich
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen. Als neue
Kandidaten benennt Elector den Düsseldorfer Medizintechnik-Fachmann Oliver
Oechsle, die Berliner Steuerberaterin Frauke Vogler sowie den
Geschäftsführer und Eigentümer der Elector GmbH, Dr. Thomas van Aubel.

Dr. Thomas van Aubel, Geschäftsführer der Elector GmbH, sagte hierzu: –Der
Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Naschke hat durch seine aus unserer Sicht
rechtswidrige Versammlungsleitung am 18. Juli 2013 eine Willensbildung der
Aktionäreüber die richtige Besetzung des Aufsichtsrats der Balda AG
verhindert. Es ist offensichtlich, dass dies allein durch sein eigenes
Interesse an einem Verbleib im Amt motiviert war, während das langfristige
Wohl der Gesellschaft keine Rolle spielte. Hinzu kommt, dass Herr Dr.
Naschke durch sein Verhalten für die Balda AG einen Schaden von mehreren
Hunderttausend Euro verursacht hat, ganz abgesehen vom Aufwand für die
mehreren hundert Aktionäre, die zur Hauptversammlung angereist waren. Wir
werden prüfen, ob er für den der Gesellschaft zugefügten Schaden persönlich
in Haftung genommen werden kann. Ich hoffe, dass nun auch diejenigen
Aktionäre, die Herrn Dr. Naschke bisher wohlgesonnen waren, begreifen, dass
er als Organmitglied ihrer Gesellschaft versucht, eine freie Willensbildung
der Aktionäre mit allen Mitteln zu verhindern.–

Weitere Informationen unter www.baldaaohv2013.de

Pressekontakt:

FTI Consulting
Dr. Lutz Golsch
Tel.: +49 69 92037-110
E-Mail: lutz.golsch@fticonsulting.com

Thomas M. Krammer
Tel.: +49 69 92037-183
E-Mail: thomas.krammer@fticonsulting.comÜber die Elector GmbH:

Die Elector GmbH ist eine Investmentgesellschaft, die derzeit (Stand
29.07.2013) eine Beteiligung von 29,94% an der Balda AG hält. Die Elector
GmbH versteht sich als strategischer, langfristig orientierter Investor.

Ende der Corporate News

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