DGAP-News: ELMOS Semiconductor AG / Schlagwort(e): Sonstiges
ELMOS Semiconductor AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
02.02.2011 / 13:30
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss der ELMOS Semiconductor AG, Dortmund, zum
Abschlussstichtag 31.12.2008 fehlerhaft ist:
1. Wertminderungstest Goodwill SMI
Das Eigenkapital und der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus dem Erwerb der
amerikanischen Tochtergesellschaft SMI resultiert, sind im Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2008 um jeweils Euro 4,8 Mio. zu hoch ausgewiesen. Die
jahrelangen operativen Verluste und Planabweichungen hätten bereits in
Vorjahren zu entsprechenden Plananpassungen in den Wertminderungstests
führen müssen. Darüber hinaus waren die verwendeten Diskontierungssätze
nicht laufzeitkongruent und entsprachen nicht der zugrunde liegenden
Zielkapitalstruktur sowie den speziellen Risiken des Vermögenswertes.
Dies verstößt gegen IAS 36.33, 36,55 und IAS 36.104 i.V.m. IAS 8.43.
2. Anhangangaben zu Ertragsteuern
Die Anhangangaben zu den latenten Steuern sind in wesentlichen Teilen
hinsichtlich der Angaben derÜbersicht der temporären Unterschiede (z.B.
falsche Betragsangaben für alle Vermögenswert- und Schuldposten aufgrund
unzutreffender Anwendung der Saldierungsvorschriften), der nicht genutzten
steuerlichen Verlustvorträge und der steuerlichenÜberleitungsrechnung
(z.B. Darstellung eines Steuersatzeffektes von 9,51% aus Steuern für
Vorjahre als steuerfreies Einkommen) unverständlich bzw. fehlerhaft.
Dies verstößt gegen IAS 12.81 c, e und g.
Dortmund, im Februar 2011
ELMOS Semiconductor AG
Der Vorstand
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