EXchange Investors N.V. / Schlagwort(e): Rechtssache/Squeeze-Out
01.11.2010 10:01
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ERWERBSANGEBOT
UND AUFRUF
(BARANGEBOT)
der
EXchange Investors NV
Orlyplein 85
1043 DS Amsterdam,
Niederlande
(–EX–)
an die Anleiheinhaber der
Anglo Irish Bank plc
Head Office Dublin
Stephen Court
18/21 St. Stephens Green
Dublin 2
Irland
(–Angiri–)
zum Erwerb der 2014er Tier-2 Anleihe der
Anglo Irish Bank plc
zum Preis von
EUR 20,2% des Nominalbetrages
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Anleiheinhaber der obigen
Anleihe mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland,Äthiopien, Ghana und Sudan.
Annahmefrist:
1. November 2010 bis 10. Dezember 2010, 24:00 Uhr (Ortszeit Dublin)
Tier-2 Anleihe ISIN XS0194937503 (WKN A0BDY8)
1. Rechtsgrundlage des Angebots
Dieses Angebot wird von der EX ausschließlich nach deutschem und
afrikanischen Recht durchgeführt. Eine Durchführung als Angebot außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland
und der obig genannten afrikanischen Länder nach den Bestimmungen einer
anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Anleiheinhaber können
folglich nicht auf die Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften zum
Schutz von Anlegern vertrauen.
Das Angebot unterliegt nicht den Regelungen des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG), da die Anleihe der Anglo Irish Bank plc nicht an
einem organisierten Markt i.S.d.§1 Abs. 1 WpÜG zugelassen sind.
2. Zusammenfassung des Angebots
Diese Zusammenfassung wird durch dieübrigen, ausführlicheren Informationen
in diesem Erwerbsangebot ergänzt und ist daher in Verbindung mit diesen zu
lesen.
Bieterin: EXchange Investors NV, Amsterdam
Zielinstrument: 2014er Tier 2 Anleihe ISIN XS0194937503 (WKN A0BDY8)
Gegenleistung: Barzahlung in Höhe von EUR 20,2% je Nominalbetrag der
Anleihe (also 202 Euro pro 1000 Nominal ausstehendem Anleihebetrag)
Annahmefrist: 1. November 2010 bis 10. Dezember 2010, 24:00 Uhr (Ortszeit
Dublin)
Annahme: Die Annahme des Angebots ist gegenüber dem jeweils Depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, z. B. einem Kreditinstitut
(–Depotführendes Institut–)
schriftlich zu erklären. Die Annahme wird erst mit fristgemäßer Umbuchung
der –Zum Verkauf– eingereichten Anleihen wirksam.
Die Annahme des Angebots kann nicht widerrufen werden.
Bedingungen: Das Angebot unterliegt einer Maximalannahmegröße von zunächst
15 Millionen Nominal.
Kosten: Die Annahme des Angebots ist für die Anleiheinhaber mit Sitz in
der Bundesrepublik Deutschland oderüber eine deutsche Niederlassung eines
ausländischen
Depotführenden Instituts frei von Kosten oder Spesen. Die von ausländischen
Depotführenden Instituten erhobenen Kosten und Spesen sind von den das
Angebot annehmenden
Anleiheinhabern zu tragen.
3. Hintergrund des Angebots
Am 21.10.2010 veröffentlichte die Anglo Irish Bank plc ein Angebot zum
Tausch der obigen Anleihe zum Preis von 20% in staatsgesicherte –NeuAnglo–
Anleihen.
Dieses Angebot ist unter anderem in der Schweiz, Grossbritannien, USA,
Japan und sogar im Heimatland Irland partiell unzulässig und richtet sich
nicht an bestimmte
Anleiheinhaber, da es in dem Fall dass die Annahmeschwelle 75% betragen
wird, zu einer Ausbuchung und damit Enteignung –Squeeze Out– der restlichen
Anleihen zu 1 eurocent führen
kann. (Da das Anglo Angebot beispielsweise nicht an Schweizer Inhaber der
Anleihe gerichtet ist, kann der Inhaber ohne Einflussmöglichkeit nur darauf
hoffen, daßdie 75% Stimmmehrheit nicht zusammenkommen).
Dieses Angebot hält die EX für rechtswidrig, da es möglicherweise einen
marktmanipulativen Einfluss auf Inhaber der Anleihen insbesondere in den
obigen Ländern zur Folge hat, in denen der Inhaber seine Anleihen nicht
tauschen kann.
Die EXchange Investors vertritt bereits circa 18,7% der ausstehenden
Anleihen dieser Gattung. Mit einer Stimmrechtshöhe von 25% in der
Gläubigerversammlung am 22.12.2010 in London kann die zwansgweise
Ausbuchung und Enteignung der Anleihe sicher blockiert werden.
Daher akkumuliert die EXchange Investors nun und bietet darüber hinaus
allen Inhabern der Anleihe die unentgeldliche Vertretung der
Anleihenstimmrechte in der Gläubigerversammlung an.
Das vollständige Anglo Angebot (zum Vergleich) kann hier eingelesen werden:
http://www.angloirishbank.com/Media-Centre/Press_Release_Archive/Consent_E
xchange_Proposal_by_Anglo_Irish_Bank_Corporation_Limited_to_the_beneficial
_owners_of_its%E2%80%99_EUR_dated_subordinated_securities.pdf
4. Stimmrechtsvertretung in der Gläubigerversammlung am 22.12.2010
Hiermit bietet die EX allen interessierten Anleihegläubigern dieser Gattung
die Vertretung Ihres Stimmrechts am 22.12.2010 in der in London
stattfindenen Gläubigerversammlung an. Bitte korrespondieren Sie hierzu mit
frankscheunert@web.de.
Die Einladung zur Gläubigerversammlung wird nach derzeitigem Sachstand am
19.11.2010 veröffentlicht.
5. Annahme und Abwicklung des Angebots
5.1 Annahme des Angebots
Die Anglo Irish Bank plc Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb
der Annahmefrist und nur schriftlich gegenüber dem jeweils Depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, z. B. einem Kreditinstitut
(–Depotführendes Institut–) mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder
der deutschen Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts
annehmen. Zur Einhaltung der Frist ist der Zugang der Annahmeerklärung bei
dem jeweiligen Depotführenden Institut maßgeblich.
Das Angebot wird durch Erklärung mit dem unten näher bezeichneten Inhalt
(–Annahmeerklärung–) gegenüber dem Depotführenden Institut bei der
Clearstream Banking AG angenommen.
Die Annahme wird erst mit Umbuchung wirksam. Die Umbuchung ist durch das
Depotführende Institut vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Die Umbuchung der
Anleihen gilt in diesem
Fall als fristgerecht vorgenommen, wenn sie bis zum zweiten Bankarbeitstag
in Dublin nach Ende der Annahmefrist, bis 17:30 Uhr Ortszeit, bewirkt
worden ist.
Annahmeerklärungen, die nicht innerhalb der Annahmefrist dem jeweiligen
Depotführenden Institut zugehen oder die fehlerhaft oder unvollständig
ausgefüllt sind, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den
jeweiligen Anleihegläubiger nicht zum Erhalt der Gegenleistung. Weder die
EX noch für sie handelnde Personen sind verpflichtet, dem jeweiligen
Anleiheinhaber etwaige Mängel oder Fehler der Annahmeerklärungen
anzuzeigen, und unterliegen für den Fall, dass eine solche Anzeige
unterbleibt, keiner Haftung. Die EX behält sich jedoch das Recht vor, auch
verspätet zugegangene oder fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte
Annahmeerklärungen zu akzeptieren.
Anleiheninhaber erklären zugleich mit der Annahme dieses Angebots,
(a) dass sie anerkennen, dass sich die Annahme des Angebots auf alle in
ihrem Wertpapierdepot verbuchten Anleihen bezieht, sofern sie (i) in ihrer
Annahmeerklärung keine konkrete Anzahl von Anleihen angegeben haben bzw.
(ii) in ihrer Annahmeerklärung eine Anzahl von Anleihen angegeben haben,
welche die Anzahl der tatsächlich
in ihrem Wertpapierdepot gehaltene Anzahl an Anleihenüberschreitet;
(b) dass die von ihnen zum Verkauf eingereichten Anleihen in ihrem
alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind
und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen;
(c) dass sie das Depotführende Institut anweisen, die in der
Annahmeerklärung bezeichneten Anleihen umzubuchen und zunächst in ihrem
Depot zu belassen;
(d) dass mitÜbertragung des Eigentums an den –Zum Verkauf– eingereichten
Anleihen alle mit diesen verbundenen Rechte, einschließlich aller
Kuponansprüche, auf die EXübergehen.
Die in den Absätzen (a) bis (d) aufgeführten Weisungen, Aufträge,
Zusicherungen und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und
zügigen Abwicklung dieses Erwerbsangebots unwiderruflich erteilt.
5.2 Rechtsfolgen der Annahme des Angebots
Die Annahme dieses Angebots hat zur Folge, dass ein verbindlicher
Kaufvertrag zwischen dem jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhabern
und der EX gemäßden Bestimmungen dieses Erwerbsangebotes abgeschlossen
wird. Der Kaufvertrag unterliegt deutschem Recht. Der Vollzug des
Kaufvertrages erfolgt nach Ablauf der Annahmefrist.
Ferner geben die annehmenden Anleiheinhaber die in diesem Erwerbsangebot
unter Ziffer 5.1 aufgeführten Erklärungen unwiderruflich ab und erteilen
die dort genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten.
5.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung
Die zum Verkauf eingereichten Anleihen verbleiben zunächst in den Depots
der einreichenden Anleiheinhaber und werden nach Ablauf der Frist
umgebucht.
Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen
dieses Erwerbsangebots an das jeweilige Depotführende Institut Zug um Zug
gegenÜbertragung der Zum Verkauf eingereichten Anleihen auf das Depot der
EX bei der Clearstream Banking AG zur Weiterübertragung undÜbereignung der
Anleihen an die EX.
Die Zentrale Abwicklungsstelle wird den Angebotspreis unverzüglich,
spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an
das jeweilige Depotführende Institutüberweisen. Mit der Gutschrift des
Kaufpreises bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die EX ihre
Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt dann den
jeweiligen Depotführenden Instituten, den von der EX geleisteten Kaufpreis
dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben.
5.4 Kosten der Annahme des Angebots
Die Annahme des Angebotsüber ein Depotführendes Institut mit Sitz in der
Bundesrepublik Deutschland oderüber eine deutsche Niederlassung eines
ausländischen Depotführenden Instituts soll für die Anleiheinhaber frei von
Kosten und Spesen sein. Zu diesem Zweck gewährt die EX den Depotführenden
Instituten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder den deutschen
Niederlassungen ausländischer Depotführender Institute eine
Ausgleichszahlung. Die von ausländischen Depotführenden Instituten
erhobenen Kosten und Spesen sowie etwa anfallende ausländische Steuern sind
von den das Angebot annehmenden Anleiheinhabern zu tragen.
5.5 Steuern
Die EX empfiehlt den Anleiheinhabern, vor Annahme dieses Angebots
gegebenenfalls eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende
steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots
einzuholen.
6. Verbreitung und Annahme des Angebots im Ausland
6.1 Verbreitung des Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieses
Erwerbsangebots und anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender
Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den genannten
afrikanischen Ländern kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die
Versendung, Verbreitung oder Verteilung dieses Erwerbsangebots oder
sonstiger mit diesem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch
Dritte (z. B. die Depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen)
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist deshalb von Seiten der EX
nicht gestattet, wenn und soweit das gegen anwendbare ausländische
Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder
der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren rechtlichen Voraussetzungen
abhängig ist und diese nicht vorliegen.
6.2 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Anleiheinhaber der Anglo
Irish Bank plc mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und
den genannten afrikanischen Staaten.
Die EX weist darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland anderen Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland und auch rechtlichen Beschränkungen unterliegen
kann. Anleiheinhaber, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den
Besitz dieser Erwerbsangebot gelangen und / oder das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, wird empfohlen, sichüber die
jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese
einzuhalten.
Soweit ein Depotführendes Institut mit Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines ausländischen
Depotführenden Instituts gegenüber ihren Kunden Informations- und
Weiterleitungspflichten im Zusammenhang mit diesem Angebot hat, die auf den
für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen,
ist das Depotführende Institut gehalten, die Auswirkungen ausländischer
Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen.
Dubai, im Oktober 2010
EXchange Investors NV
frankscheunert@web.de
Das Angebot wird im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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