DGAP-News: EVN AG: Kapitalerhöhung: Ergebnis des Bezugsrechtsangebots

EVN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung

15.11.2010 07:52
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NICHT ZUR VERSENDUNG IN DIE USA, KANADA, GROSSBRITANNIEN,
JAPAN ODER AUSTRALIEN

Nach Ende der Bezugsrechtsfrist am 12. November 2010 gibt die Gesellschaft
bekannt, dass insgesamt 9.597.864 Aktien oder 58,7 % der gesamten
Kapitalerhöhung von 16.352.582 neuen Aktien von bezugsberechtigten
Aktionären, einschließlich der Mehrheitsaktionärin NÖLandes-Beteiligungsholding GmbH, gezeichnet wurden. 129.875 neue Aktien
werden berechtigten Mitarbeitern zugeteilt und 6.624.843 neue Aktien oder
40,5 % aller neu ausgegebenen Aktien wurden somit im Rahmen der
Vorabplatzierung mit institutionellen Investoren platziert.

Rechtlicher Hinweis: Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum
Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der EVN AG. Die
gegenständlichen Wertpapiere sind bereits verkauft worden.

Diese Pressemitteilung ist nicht zur Weitergabe in die, oder
Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bestimmt und
darf nicht an –U.S. persons– (wie in Regulation S des U.S. Securities Act
von 1933 in der geltenden Fassung definiert) sowie an Publikationen mit
allgemeiner Verbreitung in den USA weiter gegeben oder verteilt werden.
Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der EVN
AG wurden nicht gemäßden Vorschriften des Securities Act von 1933
registriert und dürfen ohne vorherige Registrierung bzw. ohne Vorliegen
einer Ausnahme von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. persons
verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt keinöffentliches Angebot von Wertpapieren der EVN AG in den USA. Diese
Pressemitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des
Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit
Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geltenden
Fassung) (die –Order–) haben oder (iii) die Artikel 49 (2) (a) bis (d) der
Order (–high net worth companies, unincorporated associations etc.–)
unterliegen (alle solche Personen im folgenden –Relevante Personen–
genannt). Eine Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund
dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese
vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese
Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird
nur mit Relevanten Personen unternommen.

EVN AG
Leiter Information und Kommunikation
EVN Konzern

Mag. Stefan Zach, MAS
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Tel.: 02236 200-122 94
Fax: 02236 200-822 94
Mobil: 0676 810 32 294
stefan.zach@evn.at
www.evn.at

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WKN: 074105
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