DGAP-News: Grundsatzentscheidung der Bundesnetzagentur zu maximalen Kosten von Teilnehmerdaten – erneute Niederlage der Deutschen Telekom im Datenkostenstreit

telegate AG / Schlagwort(e): Rechtssache

28.09.2010 08:00
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Planegg-Martinsried, 28. September 2010 – Die Beschlusskammer 2 der
Bundesnetzagentur hat in der vergangenen Woche eine Grundsatzentscheidung
im Entgeltverfahren zu Teilnehmerdaten bekannt gegeben (Beschluss: BK2a
10/023). Demnach sind die seitens der Deutschen Telekom von den
Marktteilnehmern geforderten Kosten für dasÜberlassen der Teilnehmerdaten
missbräuchlich und deutlichüberhöht. Künftig darf die Deutsche Telekom
alle Datenabnehmer – insbesondere Anbieter von Auskunfts- und
Mehrwertdiensten – insgesamt nur mit maximal rund 1,65 Mio. Euro jährlich
belasten. Die Deutsche Telekom hatte zuvor insgesamt von den
Marktteilnehmern einen zweistelligen Euro-Millionenbetrag im Jahr verlangt.

Die zukunftsgerichtete Entscheidung der Bundesnetzagentur setzt die
Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs
konsequent um. Sie bestätigt die Rechtsposition von telegate in den
anhängigen Rückforderungsklagen gegen die Deutsche Telekom, die sich
inklusive Zinsen auf insgesamt mehr als 100 Mio. Euro belaufen, sowie in
den weitergehenden Schadensersatzklagen. Dazu Dr. Andreas Albath,
Vorstandsvorsitzender der telegate AG: –Die aktuelle Entscheidung der
Bundesnetzagentur gibt uns Rückenwind. Wir waren bisher bereits sehr
optimistisch, die Klagen gegen den Ex-Monopolisten zu gewinnen. Die
Entscheidung der Bundesnetzagentur stärkt unsere Rechtsposition und hat der
Deutschen Telekom eine klare Niederlage beschert. Dies bestärkt natürlich
unsere Zuversicht, sämtliche aktuell vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf
anhängigen Rückforderungsklagen vollumfänglich zu gewinnen.–

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Jörg Kiveris
telegate AG
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82152 Planegg-Martinsried
Tel.: 089/ 8954-1188
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