KINGHERO AG / Börsengang
23.07.2010 08:37
Veröffentlichung einer Corporate News,übermittelt
durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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– Ausgabe neuer Aktien zur Finanzierung des weiteren Wachstums
– Preisspanne der angebotenen Aktien beträgt 14,50 EUR bis 18,50 EUR
– Zeichnungsfrist vom 27. Juli bis 4. August 2010
– 12-monatige Veräußerungssperre für Altaktionäre
– Notierungsaufnahme im Entry Standard am 6. August 2010
München, 23. Juli 2010. Die KINGHERO AG, die deutsche Holding-Gesellschaft
eines stark wachsenden chinesischen Bekleidungsherstellers und Designers
mit einer in China führenden Fashion-Marke, hat die Erstnotiz der Aktien im
Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse auf den 6. August 2010
festgelegt.
Zum Börsengang bietet die KINGHERO AG im Rahmen einesöffentlichen Angebots
in Deutschland undÖsterreich bis zu 1.800.000 neue Aktien an, die sämtlich
aus einer Kapitalerhöhung stammen. Zusätzlich werden dabei ausschließlich
in Zusammenhang mit einer Mehrzuteilungsoption bis zu 270.000 Aktien aus
dem Bestand des Gründers, Vorstandsvorsitzenden und Großaktionärs der
Gesellschaft, Herrn ZHANG Yu, angeboten. Dies entspräche bei vollständiger
Platzierung einem Free Float neuer Aktionäre von rund 29 %. Mit den
Altaktionären wurde eine 12-monatige Veräußerungssperre ab
Notierungsaufnahme vereinbart. Die Preisspanne für die im Rahmen des
Börsengangs angebotenen Aktien beträgt 14,50 EUR bis 18,50 EUR. Die
Zeichnungsfrist beginnt am 27. Juli 2010 und endet am 4. August 2010 um
15:00 Uhr MESZ. Die Notierungsaufnahme der KINGHERO-Aktien im Entry
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse mit fortlaufender Handelbarkeit
auf dem elektronischen Handelssystem XETRA beginnt am 6. August 2010. Der
Wertpapierprospekt vom 22. Juli 2010 ist auf der Internetseite von KINGHERO
unter www.kinghero.de veröffentlicht und kann von allen Interessenten aus
Deutschland undÖsterreich eingesehen werden.
Der Börsengang wird von der BankM – Repräsentanz der biw Bank für
Investments und Wertpapiere AG und der Silvia Quandt&Cie. AG als Joint
Lead Managers begleitet. Zeichnungen von Privatanlegern werden von der
Comdirect Bank AG, der DAB Bank AG, der Flatex AG sowie der S Broker AG&Co. KG entgegengenommen.
Der Emissionserlös dient der weiteren Finanzierung des starken Wachstums
durch den Aufbau von Flagship-Stores, dem Ausbau des Vertriebsnetzwerkes
sowie der Ausweitung der Wertschöpfungskette und der
Produktionskapazitäten. Zudem wird mit dem Börsengang in Frankfurt das
europäische Element der Marke “KINGHERO“ gestärkt, der Bekanntheitsgrad
gesteigert und eine bessere Positionierung des schuldenfreien Unternehmens
am Kapitalmarkt erreicht, um zukünftig weitere Möglichkeiten der
Finanzierung des Unternehmenswachstums effizient nutzen zu können.Über die KINGHERO AG
Die KINGHERO AG ist die deutsche Holding-Gesellschaft der KINGHERO-Gruppe,
die ihr operatives Geschäft hauptsächlich in der Volksrepublik China (VR
China) hat. Die Gruppe ist ein stark wachsender Hersteller und Designer mit
einem der bekanntesten chinesischen Markennamen der Fashion-Branche. Die
Zielgruppe stellt vor allem die schnell wachsende chinesische, in den
Städten angesiedelte Mittelschicht dar. Der Schlüssel zum Erfolg des
Unternehmens ist der hohe Modeanspruch in Kombination mit dem europäischen
“touch and feel“ undüberdurchschnittlicher Qualität. Die Schnelligkeit mit
der neue Kollektionen entworfen werden, garantiert die unmittelbare
Anpassung an die sich ständig verändernden Ansprüche der wachsenden
chinesischen Mittelschicht. Der in diesem Bereich mehr als 25 Jahre tätige
Konzern und seine 896 Mitarbeiter produzieren Kleidung für alle
Jahreszeiten unter der Marke KINGHERO. Die Produktpalette umfasst unter
anderem Anzüge, Jacken, Hemden, Hosen und Pullover für Männer und Frauen
und ist unterteilt in eine Linie für Business Casual und eine Linie für
General Casual.
In 2009 haben die operativen Gesellschaften der KINGHERO-Gruppe einen
Gesamtumsatz von EUR 48,9 Millionen, ein EBIT von EUR 13,3 Millionen und
einen Nettogewinn von EUR 10,7 Millionen erzielt. Dies entspricht einer
Steigerung gegenüber 2008 von jeweils 52,3 % (Umsatz), 59,4 % (EBIT) und
54,5 % (Nettogewinn). Mit einer EBIT-Marge von 27 %übertrifft KINGHERO den
Branchendurchschnitt deutlich. Das Unternehmen erwartet, dass sich der
Umsatz der Gruppe in 2010 weiter signifikant erhöhen wird. Im ersten
Quartal 2010 wuchs der Umsatz auf EUR 14,9 Millionen. Die entspricht einem
Anstieg von 42,9 % im Vergleich zu EUR 10,4 Millionen des
Vorjahresquartals. Die EBIT-Marge betrug dabeiüber 31 %.
Disclaimer
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Es wurde ein durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter
Wertpapierprospekt vom 22. Juli 2010 veröffentlicht, der – inklusive
etwaiger Nachträge – bei der KINGHERO AG (www.kinghero.de) und den
Konsortialmitgliedern kostenfrei erhältlich ist. Alle Aktien werden
ausschließlich auf Grundlage des von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Prospekts – inklusive etwaiger
Nachträge – angeboten.
Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne
vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder
zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der KINGHERO AG sind nicht und werden
nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit
gu?ltiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von
Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.
Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i)
Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder
(ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die “Verordnung“),
oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen
zusammen als “qualifizierte Personen“ bezeichnet werden). Alle Wertpapiere,
auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur
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