DGAP-News: Leipold&Coll.:LG Berlin verurteilt die EDW zur Zahlung einer Entschädigung in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH!

Leipold&Coll. / Schlagwort(e): Rechtssache

01.10.2010 09:47
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Die Geduld hat sich am Ende im wahrsten Sinne des Wortes doch –bezahlt–
gemacht. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28. September 2010
zugunsten des geschädigten Anlegers. Der in diesem Verfahren von den
Rechtsanwälten Leipold&Coll. vertretene Anleger hatte sich seinerzeit an
der Phoenix Kapitaldienst GmbH beteiligt, in der Hoffnung, Früchte davon
tragen zu können.

Dass diese Früchte faul waren dürfte ebenso bekannt sein, wie die gesamte
Entwicklung der Phoenix Kapitaldienst GmbH, die anstatt ihrem Namen eine
Ehre zu erweisen, weniger aus der Asche aufstieg, denn in ihr zu versinken.

Mitgerissen wurde das Kapital von Anlegern, die zunächst auf die geschönten
Kontoauszüge vertraut hatten.

Die für solche Fälle eingerichtete Institution der EdW verweigerte dem
Kläger gegenüber zunächst sämtliche Entschädigungsansprüche und berief sich
zuletzt unter anderem darauf, dass der Kläger, sofern eine komplette
Entschädigungüberhaupt in Betracht käme, die Abschlussberichte des
Insolvenzverwalters abzuwarten habe, da erst dann geklärt sei, ob der
Kläger unter Umständen als aussonderungsberechtigter Gläubiger zu gelten
habe, was wiederum Auswirkungen auf dessen Entschädigungsanspruch haben
könnte.

Diesen Einwand lies das Landgericht ebenso wenig gelten, wie den
Rechtfertigungsversuch der EdW, aufgrund der Komplexität der Angelegenheit
/ Vielzahl von Anlegern der Phoenix Kapitaldienst GmbH, noch mehr Zeit (als
gesetzlich vorgesehen) benötigen zu dürfen, um die Ansprüche der Anleger
schlussendlich zu prüfen.

Ein weiteres Zuwarten des Anlegers betreffend die Feststellung und
Auszahlung seines Entschädigungsanspruches gegenüber der EdW sei nicht mehr
zumutbar, so das Landgericht Berlin.

Im Ergebnis erhielt der Kläger nahezu seine gesamte Beteiligungssumme
erstattet und ist bis auf geringere finanzielle Einbußen mit einem
Schrecken davon gekommen. Ein Schrecken, der nach Auffassung des
Landgerichts Berlin etwas zu lange anhielt.

Betroffenen Anlegern kann geraten werden, ihre Unterlagen von einem auf
diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

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