DGAP-News: Noerr LLP: Amnestieprogramme, Investitionsschutz und die Rolle von Unternehmenswerten – der sechste Compliance Day der Kanzlei Noerr

Noerr LLP / Rechtssache

30.07.2010 10:12

Veröffentlichung einer Corporate News,übermittelt
durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Das Thema Compliance und seine Umsetzung in der Praxis sind ungebrochen
aktuell: Auch beim diesjährigen traditionellen Compliance Day der Kanzlei
Noerr LLP Ende Juni konnte Gastgeber Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt
mehr als 130 Teilnehmer aus Deutschland,Österreich, der Schweiz,
Tschechien und Luxemburg im Münchener Kempinski Airport Hotel begrüßen.
Geschäftsführer, Syndici, Compliance Officer aus den unterschiedlichsten
Branchen, aber auch Investor Relationship Manager und Finanzmanager
informierten sichüber die neuesten Trends und Themen im Bereich Compliance
und nutzten die Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch.

Strategiebedürftig: Amnestieprogramme

Dass ein unternehmensinternes Amnestieprogramm durchaus ein wirksames
Instrument im Rahmen der Aufklärung von Korruptionsfällen sein kann, zeigte
der Münchener Noerr-Arbeitsrechtsexperte Dr. habil. Georg Annußauf.
“Haftungsrechtliche Aspekte von Amnestieprogrammen werden im Eifer des
Gefechts leichtübersehen. Es kann teuer werden, wenn bei einem
Anspruchsverzicht des Unternehmens zugunsten eines kooperierenden
Mitarbeiters ungenau gearbeitet wird“, so Annuß.

Vergaberecht: Ausweg Selbstreinigung

“Patzer bei der Gestaltung und Umsetzung von solchen Amnestieprogrammen
können sogar ein Grund dafür sein, dass ein Unternehmen bei der Vergabeöffentlicher Aufträgen auch Jahre nach einem Korruptionsskandal nicht
berücksichtig werden darf“, beschrieb Uwe-Carsten Völlink,
Vergaberechtsexperte bei Noerr, die langfristigen teure Konsequenz von
Non-Compliance. “Die Vergabebeamten dürfen Aufträge nur an rechtstreue
Firmen vergeben. In einigen Bundesländern gibt es Korruptionsregister, in
anderen hilft sich die Verwaltung mit koordinierten Vergabesperren, bei
denen sich die Kommunen innerhalb eines Bundeslands absprechen“, so
Völlink. Allerdings ist auch nach einem Korruptionsskandal nicht alles für
immer verloren. Ein Unternehmen, das gegenüber der Verwaltung einen
gelungenen Selbstreinigungsprozess belegen kann, hat durchaus wieder
Chancen, an Vergabeverfahren teilzunehmen.

Grundlage: Unternehmenswerte

Ein solcher Selbstreinigungsprozesses kann auch Anlass für eine
(Neu-)Definition und Einführung eines unternehmenseigenen Wertesystems
sein. “Die meisten Mitarbeiter möchten sich korrekt verhalten“, sagte Dr.
Petra Sonne-Neubacher, Geschäftsführerin der PSN Wirtschaftsberatung,
Frankfurt am Main, Gastrednerin beim Compliance Day. Sonne-Neubacher, die
zuvorüber zehn Jahre in leitenden Positionen in der chemischen Industrie
tätig war, bot den Teilnehmern eine erfrischende und gleichzeitig
nachdenkliche Perspektive auf das Thema “Unternehmenswerte als Basis für
Compliance“. “Eine effektive Vermittlung von Werten funktioniert auch in
Unternehmen nurüber Einsicht – und die Rückstellkräfte sind oft enorm. Man
braucht einen langen Atem, wenn man gar einen Wertewandel herbeiführen
will“, beschreibt Sonne-Neubacher die Herausforderungen, denen sich ein
Unternehmen dabei gegenüber sieht.

Compliance-Implementierung

Die verschiedenen Schritte zur Implementierung eines Compliance-Systems
erläuterte der Noerr-Gesellschaftsrechtler Dr. Torsten Fett. “Insbesondere
in der Analysephase sollte man auch mit dem häufig anzutreffenden
Konkurrenzverhalten zwischen Mitarbeitern umgehen können, also
entsprechende Erfahrung mitbringen, wie eine konfliktfreie Gesprächskultur
hergestellt werden kann – sonst bleibt jede Aufdeckung von
Compliance-Risiken ein Zufallsfund“, betonte Fett hierbei.

Interne Untersuchungen

Wie vorzugehen ist, wenn ein bestehendes (präventives) Compliance-System
versagt, stellte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas Brückner aus
dem Dresdener Noerr-Büro dar, der einem betroffenen Unternehmen zu internen
Untersuchungen rät. ““Internal Investigations“sind stets nur eine Reaktion
auf Hinweise, Verdachtsmomente oder bereits aufgedeckte
Unregelmäßigkeiten“, so Brückner, “In erster Linie geht es dabei um
Schadensbegrenzung. Eine professionell durchgeführte interne Untersuchung
ermöglicht dem Unternehmen meist, Herr der Verfahrens zu bleiben, die
Geschäfte weiterzuführen und das – zumindest – beschädigte Vertrauen der
Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter zurück zu gewinnen.“ In der Regel
werden externe Berater in Zusammenarbeit mit geeigneten Mitarbeitern aus
dem Unternehmen tätig, damit das Spannungsverhältnis zwischen Distanz zum
Vorgang und Sachkunde/Insiderkenntnisse bei den Untersuchungen stimmt, so
Brückner.

Praxis: Compliance im Konzern

In Sachen “Compliance in Konzern“ machten Daniel Patnaik, Leiter
Rechtsberatung Gesellschaftsrecht und Audi Beteiligung, AUDI AG und der
Düsseldorfer Noerr-Gesellschaftsrechtler Dr. Ingo Theusinger, einmal mehr
deutlich, dass es keine Blaupause für die richtige Compliance-Architektur
im Konzern gibt. “Die Möglichkeit, Compliance im Konzern umzusetzen, wird
durch die Einflussmöglichkeiten der Konzernmutter bestimmt“, so Theusinger.
Aus der Praxis berichtete Daniel Patnaik, dass “es ganz entscheidend auf
die Informationsversorgung der entscheidenden Stellen ankommt“. Man arbeite
ständig daran, den Informationsfluss so zu steuern, dass die notwendigen
Compliance-Maßnahmen im täglichen Geschäft zeitnah und effektiv umgesetzt
werden.

Praxis: Compliance bei Merck KGaA

Wie das Thema Compliance das Risikomanagement und die Unternehmensstrategie
des Darmstädter Pharma- und Chemie-Konzerns Merck verändert hat, stellte
dessen Corporate Compliance Officer, Rechtsanwalt Michael Volz, in seinem
Praxisbericht vor. Anfang 2000 war das in weltweit 61 Ländern tätige
Unternehmen wegen Verstoßes gegen internationale Kartellgesetze in die
Schlagzeilen und ins Visier der Kartellbehörden geraten und hat seitdem
Compliance zum Thema auf höchster Managementebene gemacht. “Compliance ist
nichts Statisches, sondern ein evolutionärer Prozess. Wir müssen unser
unternehmensweit einheitliches Compliance-Programm permanent an die immer
weiter steigenden deutschen und internationalen Anforderungen anpassen,
insbesondere US-Regelungen spielen dabei eine Rolle. Darüber hinaus ist bei
Akquisitionen oder auch bei der Zuliefererauswahl ein Integritäts-Check
zunehmend integrativer Bestandteil der Due Diligence“, sagte Volz.

Trend: Carbon Compliance

Dass sich Compliance nicht in den Themen Korruption und Kartelle erschöpft,
zeigte der Noerr-Umweltrechtsexperte Uwe Erling, LL.M. auf: “In den USA
drängen bereits seit 2007 institutionelle Investoren auf Transparenz im
Hinblick auf eventuelle Klimarisiken und machen ,Carbon Compliance“ (CC)
zur Grundlage ihrer Investitionsentscheidung“, so Erling. Zudem gibt die
US-Börsenaufsicht jährlich einen Leitfaden zur Offenlegung von Klimarisiken
heraus. “Auch hier in Deutschland treffen institutionelle Investoren
Entscheidungen zunehmend nach CC-Überlegungen“, sagte Erling, der Mandanten
auch zu Fragen des Emissionshandels berät. “Die in den USA bereits mehrfach
angestrengten so genannten ,Klimaklagen“ werden bei uns in dieser Form
wegen des engeren deutschrechtlichen Haftungsrahmens jedenfalls derzeit
wenig Erfolg haben“, sagte Erling, “allerdings sind sie kein reines
US-Phänomen mehr: Erst jüngst hat der Staat Mikronesien, ein Inselgebiet im
westlichen Pazifischen Ozean, im Zusammenhang mit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend Erweiterung und Neubau des
Kohlekraftwerks Ponerov bei der Tschechische Republik geltend gemacht, dass
die CO2-Emissionen des Kraftwerks die Inselgruppe gefährden. Dies hat dort
nicht nur eine Regierungskrise ausgelöst, sondern die Genehmigung des
Kraftwerks monatelang gefährdet. Der Fall belegt anschaulich die beginnende
Internationalisierung der Klimaklagen, auf die sich vor allem international
engagierte Unternehmen einstellen müssen“, so Erling.

Hintergrund

Der Compliance Day der Kanzlei Noerr LLP fand 2010 zum sechsten Mal statt.
Noerr und Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt gehören zu den Vorreitern in
Sachen “Compliance“ in Deutschland. Klindt ist Mitherausgeber der
Zeitschrift für Corporate Compliance (CCZ); 2008 wurde er bei den Financial
Times Innovative Lawyers Awards von der britischen FT zum “Legal Innovator
of the Year“ gekürt, weil er “dazu beigetragen hat, die Einstellung zu
Compliance in Deutschland zu verändern“.

Dr. Michael Neumann, MBA
Noerr LLP
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80333 Muenchen / Germany
T +49 89 28 628 226
M +49 171 1251428
michael.neumann@noerr.com

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