DGAP-News: Noerr LLP: SchärfereÜberwachung von Industrie- und Konsumgütern – Bundesregierung legt Entwurf für neues Produktsicherheitsgesetz vor

DGAP-News: Noerr LLP / Schlagwort(e): Rechtssache
Noerr LLP: SchärfereÜberwachung von Industrie- und Konsumgütern –
Bundesregierung legt Entwurf für neues Produktsicherheitsgesetz vor

02.02.2011 / 11:38

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Unternehmen müssen sich auf eine noch schärfereÜberwachung ihrer Produkte
einstellen. Diesen Schluss zieht Rechtsanwalt Dr. Thomas Klindt, Professor
für europäisches Produktsicherheitsrecht und Partner bei Noerr LLP, aus
einem Referentenentwurf der Bundesregierung für ein neues deutsches
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Eine wichtigeÄnderung betrifft alle Hersteller und Importeure von
Industriegütern. Wenn der Entwurf Gesetz wird, müssen die Behörden künftig
bei Sicherheitsmängeln vor solchen Produkten im Internet warnen.
Konsumgüter dürfen im Schnellwarnsystem der EU (RAPEX) weltweit sichtbar an
den –Pranger– gestellt werden. –Zum Problem für Unternehmen wird ein
RAPEX-Eintrag vor allem dann, wenn ein Produkt ungerechtfertigt auf die
Internetseite gestellt wird–, erklärt Klindt. –Der Rechtsschutz dagegen ist
kompliziert.– Auf den Trend zum E-Commerce reagiert der Gesetzgeber mit
einer klareren Einbeziehung des Online-Handels in dieÜberwachung.
–E-Commerce findet eben auch in Sachen Produktsicherheit und
Verbraucherschutz nicht außerhalb des geltenden Rechts statt–, so der
Professor der Universität Kassel.

Verschärfungen gibt es auch bei den Bußgeldern. Bislang galt eine
Obergrenze von 30.000 Euro, künftig sollen es 50.000 sein. Der Betrag
allein werde einen Konzern nicht schrecken, meint der Münchner
Rechtsanwalt. Jedoch berge jedes Ordnungswidrigkeitenverfahren die Gefahr
einer zusätzlichen Gewinnabschöpfung. –Dann schauen die Behörden in die
Bücher des Unternehmens und kassieren obendrein den Gewinn ein, den das
Unternehmen mit dem unsicheren Produkt erzielt hat–, so Klindt. Zudem
werden ganz neue Sanktionen eingeführt, zum Beispiel für den Fall, dass
keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert wird oder dass
auf Konsumgütern die Herstellerangaben fehlen.

Noch gefährlicher für Unternehmen, im Vergleich zum bisherigen Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz (GPSG) jedoch unverändert, sind der behördlich
verordnete Vertriebsstopp für bestimmte Produkte und der amtlich verordnete
Produktrückruf. Für ein Unternehmen bedeutet das: Erst bricht der Umsatz
ein, dann drohen gewaltige Kosten für einen meist internationalen Rückruf.
Auslöser für die Abfolge an teuren Zwangsmaßnahmen ist häufig das
betroffene Unternehmen selbst. Wer unsichere Produkte herstellt oder
importiert und dies erkennt, der muss sich selbst bei den Behörden anzeigen
– und zwar EU-weit in allen betroffenen Lieferländern. Bei Verstoßdroht
auch hier ein Bußgeld.

Das neue ProdSG geht auf Vorgaben der EU aus dem Jahr 2008 und eine damals
verkündete EG-Verordnung Nr. 765/2008 zurück. –Man sieht erneut, wie
deutlich die deutsche Wirtschaft längst durch europäische Vorschriften zum
Verbraucherschutz beeinflusst ist–, so Klindt, der als Industrieanwalt
auch Mitglied der Verbraucherkommission der Bayerischen Staatsregierung
ist.

Kontakt:

Dr. Michael Neumann, MBA
Rechtsanwalt
Head of Business Development&Communications
Noerr LLP
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
T +49 89 28628226
F +49 89 280110
M +49 171 1251428
michael.neumann@noerr.com

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