DGAP-News: ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft: Constantin Medien AG (ehemals EM.TV) wegen falscher Kapitalmarktinformation zu Schadenersatz in Höhe von rund EUR 24.000,- verurteilt

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Rechtssache
ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft: Constantin Medien AG (ehemals
EM.TV) wegen falscher Kapitalmarktinformation zu Schadenersatz in Höhe
von rund EUR 24.000,- verurteilt

22.12.2010 / 08:00

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Constantin Medien AG (ehemals EM.TV) wegen falscher Kapitalmarktinformation
zu Schadenersatz in Höhe von rund EUR 24.000,- verurteilt

MÜNCHEN, den 20.12.2010: Die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE hat nach mehr als
siebenjähriger Verfahrensdauer vor dem Landgericht München I
Schadensersatzansprüche von Aktienkäufern der früheren EM.TV AG (jetzt:
Constantin Medien AG) durchgesetzt. Die Klage war bereits im Jahr 2003
erhoben und im Jahr 2006 aus dem Ursprungsverfahren abgetrennt worden.

Das Landgericht urteilte heute, dass die Constantin Medien AG, die früheren
Vorstände Thomas und Florian Haffa sowie der ehemalige
Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Nickolaus Becker verpflichtet sind,
Schadensersatz an geschädigte Aktionäre des Unternehmens zu leisten.

Die betreffenden Aktionäre hatten zwischen dem 25.08.2000 und dem
01.09.2000 Aktien des Unternehmens EM.TV (heute Constantin Medien AG)
erworben, weil sie auf dessen Angaben zur wirtschaftlichen Situation des
Unternehmens vertraut hatten, die dem Kapitalmarkt am 24.08.2000 per Ad
hoc-Mitteilung bekannt gegeben worden waren. Tatsächlich waren die
veröffentlichten Zahlen um ein Vielfaches zu hoch, was bereits im Jahr 2003
zur strafrechtlichen Verurteilung der Vorstände Thomas und Florian Haffa
geführt hatte – bestätigt von BGH (2004) und BVerfG (2006).

Für alle Aktienkäufe des Klageverfahrens, die aufgrund dieser Ad
hoc-Mitteilung erfolgten, hat die Constantin Medien AG gemeinsam mit den
Herren Haffa und Becker nun auch zivilrechtlich Schadensersatz zu leisten.
Zudem müssen die Verantwortlichen den Klägern Zinsen in erheblicher Höhe
zahlen.

Das gesamte Schadensvolumen, das derzeit von Rotter Rechtsanwälte wegen
fehlerhafter Kapitalmarktinformationen gegen die Constantin Medien AG
vertreten wird, beläuft sich auf rund EUR 3.3 Mio..

(Az. 27 O 13853/06, nicht rechtskräftig)

Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Katharina Diwischek

Ende der Finanznachricht

22.12.2010 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
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